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Hausmeisterkosten: Warum du 10-20% Abzug verlangen kannst

Hausmeister machen oft auch Reparaturen – diese Kosten darfst du nicht zahlen. So erkennst du den Fehler.

Mister Check Redaktion
5 Min. Lesezeit

Das Problem mit Hausmeisterkosten

Viele Vermieter legen die kompletten Hausmeisterkosten auf die Mieter um. Aber: Nicht alle Tätigkeiten des Hausmeisters sind umlagefähig!


Was ist umlagefähig?

  • Treppenhausreinigung
  • Gartenpflege
  • Winterdienst
  • Kontrolle der Heizung
  • Mülltonnen bereitstellen
  • Beleuchtung prüfen

Was ist NICHT umlagefähig?

  • Reparaturen und Instandhaltung
  • Verwaltungstätigkeiten (Post verteilen, Schlüsselverwaltung)
  • Modernisierungsarbeiten
  • Mängelbehebung in Wohnungen

Der 10-20% Abzug

Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Hausmeister 10-20% seiner Arbeitszeit für nicht umlagefähige Tätigkeiten aufwendet.

Beispielrechnung:

PositionBetrag
Hausmeisterkosten laut Abrechnung4.800 Euro
Abzug 15% für Reparaturen/Verwaltung- 720 Euro
Umlagefähig4.080 Euro
Deine Ersparnis bei 10% Anteil: 72 Euro


So argumentierst du im Widerspruch

Die Hausmeisterkosten in Höhe von [Betrag] Euro sind um einen pauschalen Abzug von 15% für nicht umlagefähige Verwaltungs- und Reparaturtätigkeiten zu kürzen. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung.
> Alternativ bitte ich um Vorlage eines detaillierten Tätigkeitsnachweises des Hausmeisters.

Noch besser: Der Tätigkeitsnachweis

Manche Vermieter führen einen Tätigkeitsnachweis für den Hausmeister. Fordere ihn bei der Belegeinsicht an!

Beispiel Tätigkeitsnachweis:

TätigkeitStundenProzent
Reinigung12040%
Gartenpflege8027%
Winterdienst4013%
Reparaturen4515%
Verwaltung155%
Ergebnis: 20% sind nicht umlagefähig!


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