Dein Recht auf Belegeinsicht
Als Mieter hast du das Recht, alle Originalbelege einzusehen, die der Nebenkostenabrechnung zugrunde liegen (§ 259 BGB).
Was du einsehen darfst
- •Alle Rechnungen (Handwerker, Versorgungsunternehmen, etc.)
- •Verträge mit Dienstleistern
- •Abrechnungen der Hausverwaltung
- •Grundsteuerbescheide
- •Versicherungspolicen
- •Ableseergebnisse der Heizkosten
So beantragst du Belegeinsicht
Musterformulierung:
Betreff: Antrag auf Belegeinsicht zur Nebenkostenabrechnung [Zeitraum]
> Sehr geehrte Damen und Herren,
> hiermit beantrage ich Einsicht in die Belege zur Betriebskostenabrechnung [Zeitraum].
> Bitte teilen Sie mir einen Termin zur Einsichtnahme in Ihren Geschäftsräumen mit. Alternativ bitte ich um Zusendung von Kopien gegen Kostenerstattung.
> Mit freundlichen Grüßen
Wichtige Regeln
| Regel | Erklärung |
|---|---|
| Ort | Beim Vermieter oder der Hausverwaltung |
| Kosten | Einsicht ist kostenlos, Kopien darfst du bezahlen |
| Frist | Keine gesetzliche Frist, aber zeitnah (2-4 Wochen üblich) |
| Begleitung | Du darfst einen Zeugen mitbringen |
Worauf du bei der Belegeinsicht achten solltest
Checkliste:
- •Stimmen die Rechnungsbeträge mit der Abrechnung überein?
- •Liegt der Abrechnungszeitraum der Rechnung richtig?
- •Sind die Leistungen nachvollziehbar?
- •Gibt es verdächtige Positionen (z.B. Reparaturen als Wartung deklariert)?
- •Ist die Rechnung an den Vermieter adressiert (nicht an jemand anderen)?
Beispiel aus der Praxis
Frau Lehmann beantragte Belegeinsicht und entdeckte:
- •Eine Rechnung für Gartenpflege enthielt 800 Euro für "Neuanpflanzung Hecke" – nicht umlagefähig!
- •Die Hausmeisterrechnung wies 20% Reparaturtätigkeiten aus – nicht umlagefähig!
💡
TippNach der Belegeinsicht kannst du deine Abrechnung von Mister Check analysieren lassen!
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