Recht

Dein Recht auf Belegeinsicht: So prüfst du die Originalbelege

Du darfst alle Rechnungen sehen! Wie du Belegeinsicht beantragst und worauf du achten musst.

Mister Check Redaktion
5 Min. Lesezeit

Dein Recht auf Belegeinsicht

Als Mieter hast du das Recht, alle Originalbelege einzusehen, die der Nebenkostenabrechnung zugrunde liegen (§ 259 BGB).


Was du einsehen darfst

  • Alle Rechnungen (Handwerker, Versorgungsunternehmen, etc.)
  • Verträge mit Dienstleistern
  • Abrechnungen der Hausverwaltung
  • Grundsteuerbescheide
  • Versicherungspolicen
  • Ableseergebnisse der Heizkosten

So beantragst du Belegeinsicht

Musterformulierung:

Betreff: Antrag auf Belegeinsicht zur Nebenkostenabrechnung [Zeitraum]
> Sehr geehrte Damen und Herren,
> hiermit beantrage ich Einsicht in die Belege zur Betriebskostenabrechnung [Zeitraum].
> Bitte teilen Sie mir einen Termin zur Einsichtnahme in Ihren Geschäftsräumen mit. Alternativ bitte ich um Zusendung von Kopien gegen Kostenerstattung.
> Mit freundlichen Grüßen

Wichtige Regeln

RegelErklärung
OrtBeim Vermieter oder der Hausverwaltung
KostenEinsicht ist kostenlos, Kopien darfst du bezahlen
FristKeine gesetzliche Frist, aber zeitnah (2-4 Wochen üblich)
BegleitungDu darfst einen Zeugen mitbringen

Worauf du bei der Belegeinsicht achten solltest

Checkliste:

  • Stimmen die Rechnungsbeträge mit der Abrechnung überein?
  • Liegt der Abrechnungszeitraum der Rechnung richtig?
  • Sind die Leistungen nachvollziehbar?
  • Gibt es verdächtige Positionen (z.B. Reparaturen als Wartung deklariert)?
  • Ist die Rechnung an den Vermieter adressiert (nicht an jemand anderen)?

Beispiel aus der Praxis

Frau Lehmann beantragte Belegeinsicht und entdeckte:

  • Eine Rechnung für Gartenpflege enthielt 800 Euro für "Neuanpflanzung Hecke" – nicht umlagefähig!
  • Die Hausmeisterrechnung wies 20% Reparaturtätigkeiten aus – nicht umlagefähig!
Ersparnis: 340 Euro


💡
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