Heizkosten

Heizkostenverteiler ohne geeichte Messgeräte: Ungültige Abrechnung? So fordern Sie Ihr Geld zurück!

Hallo, du! Stell dir vor, du bekommst deine Nebenkostenabrechnung und denkst: "Hoppla, das ist aber happig!" Besonders die Heizkosten sind oft ein echter Schock. Aber hast du dich schon mal gefragt, o...

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4 Min. Lesezeit
Heizkostenverteiler ohne geeichte Messgeräte: Ungültige Abrechnung? So fordern Sie Ihr Geld zurück!

Hallo, du! Stell dir vor, du bekommst deine Nebenkostenabrechnung und denkst: "Hoppla, das ist aber happig!" Besonders die Heizkosten sind oft ein echter Schock. Aber hast du dich schon mal gefragt, ob die Art und Weise, wie deine Heizkosten erfasst werden, überhaupt korrekt ist? Wenn in deiner Wohnung Heizkostenverteiler ohne gültige Eichung ticken, könnte deine ganze Abrechnung auf wackeligen Beinen stehen. Lass uns mal genauer hinschauen!

Was sind Heizkostenverteiler und warum ist die Eichung so wichtig?

Heizkostenverteiler sind kleine Geräte, die an deinen Heizkörpern angebracht sind. du messen, wie viel Wärme dein Heizkörper abgibt und dienen als Grundlage für die Berechnung deines Heizkostenanteils. Klingt logisch, oder?

Aber hier kommt der Knackpunkt: Damit die Messung fair und korrekt ist, müssen diese Geräte geeicht sein. Die Eichung ist quasi der TÜV für Messgeräte. du stellt sicher, dass die Geräte zuverlässig und genau messen und nicht einfach irgendwelche Fantasiewerte anzeigen. Das Eichgesetz schreibt vor, dass Messgeräte, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden – und dazu gehört eben auch die Heizkostenabrechnung – regelmäßig geeicht werden müssen.

Ohne Eichung ist die Messung ungenau und somit nicht vertrauenswürdig. Du zahlst dann im schlimmsten Fall für Wärme, die du gar nicht verbraucht hast!

Wann ist ein Heizkostenverteiler geeicht?

Die Gültigkeit der Eichung ist begrenzt. In der Regel beträgt die Eichgültigkeitsdauer für Heizkostenverteiler fünf Jahre. Du erkennst eine gültige Eichung an der Eichmarke oder einem Eichschein, der dir zusammen mit der Abrechnung vorgelegt werden muss. Fehlt diese Marke oder der Schein, solltest du hellhörig werden.

Die Heizkostenabrechnung ist ungültig? Was nun?

Wenn deine Heizkostenverteiler nicht geeicht sind, ist das ein dicker Fehler in der Abrechnung. Laut Heizkostenverordnung müssen die Messgeräte nämlich geeicht sein. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass du gar nichts zahlen musst.

Aber Achtung: Dein Vermieter hat trotzdem einen Anspruch auf Zahlung, aber nur auf einen reduzierten Betrag. Nach § 12 der Heizkostenverordnung hast du das Recht, den auf dich entfallenden Kostenanteil um 15 Prozent zu kürzen, wenn die Abrechnung nicht den Anforderungen der Verordnung entspricht, also beispielsweise, wenn die Messgeräte nicht geeicht sind. Das hat der BGH in mehreren Urteilen bestätigt (z.B. BGH, Urteil vom 16. November 2005 – VIII ZR 374/04).

Konkret heißt das: Du zahlst zwar einen Teil der Heizkosten, aber 15 Prozent weniger, weil die Messung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist.

Schritt für Schritt: So forderst du dein Geld zurück

  1. 1.Prüfe deine Heizkostenabrechnung genau: Schaue nach, ob die Eichung der Heizkostenverteiler vermerkt ist. Fehlt der Hinweis oder ist die Eichung abgelaufen, hast du einen Grund zur Beanstandung.
  2. 2.Fordere Einsicht in die Originalunterlagen: Du hast das Recht, die Belege für die Heizkostenabrechnung einzusehen. Kontrolliere, ob die Eichnachweise vorhanden sind.
  3. 3.Beanstande die Abrechnung schriftlich: Schicke deinem Vermieter einen Brief (am besten per Einschreiben mit Rückschein!), in dem du die Abrechnung aufgrund fehlender oder abgelaufener Eichung beanstandest und auf dein Kürzungsrecht von 15 Prozent hinweist. Formuliere klar und deutlich, dass du nur den gekürzten Betrag zahlen wirst.
  4. 4.Zahle unter Vorbehalt: Zahle den gekürzten Betrag fristgerecht, aber vermerke auf dem Überweisungsträger, dass die Zahlung "unter Vorbehalt" erfolgt. Damit sicherst du dir den Anspruch auf Rückerstattung, falls dein Vermieter die Kürzung nicht akzeptiert.
  5. 5.Suche dir Unterstützung: Wenn dein Vermieter sich querstellt, wende dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht. du können dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.

Beweispflicht und was du tun kannst

Die Beweispflicht dafür, dass die Messgeräte geeicht waren, liegt grundsätzlich beim Vermieter. Er muss dir also nachweisen, dass alles in Ordnung war. Kann er das nicht, hast du gute Karten.

💡
TippMache am besten Fotos von den Heizkostenverteilern, auf denen die Eichmarke (oder eben das Fehlen derselben) erkennbar ist. Das kann im Streitfall sehr hilfreich sein.

Alternativen zu geeichten Heizkostenverteilern?

Es gibt natürlich auch Alternativen zu traditionellen, geeichten Heizkostenverteilern. Manche Vermieter setzen auf elektronische Heizkostenverteiler mit Funktechnologie. Auch diese Geräte müssen geeicht sein. Eine weitere Möglichkeit sind Wärmemengenzähler, die direkt am Heizkörper angebracht werden und den tatsächlichen Wärmeverbrauch messen. Diese Zähler müssen ebenfalls regelmäßig geeicht werden.

Fazit: Kenne deine Rechte und handle!

Lass dich nicht von einer fehlerhaften Heizkostenabrechnung über den Tisch ziehen! Wenn du den Verdacht hast, dass etwas nicht stimmt, prüfe die Abrechnung genau, fordere Einsicht in die Unterlagen und scheue dich nicht, deine Rechte einzufordern. Eine fehlende oder abgelaufene Eichung der Heizkostenverteiler ist ein klarer Mangel, der dich berechtigt, deine Heizkosten zu kürzen. Mit ein bisschen Recherche und Engagement kannst du sicherstellen, dass du nur für das bezahlst, was du tatsächlich verbraucht hast! Viel Erfolg dabei!

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