Heizkosten

Zwischenablesung bei Auszug: So vermeiden Mieter Fehler in der Heizkostenabrechnung und Streit mit dem Vermieter.

Na, steht bei dir bald ein Umzug an? Herzlichen Glückwunsch erstmal! Aber neben all der Vorfreude auf die neue Wohnung gibt's auch ein paar Dinge zu beachten, damit hinterher keine bösen Überraschunge...

Mister Check
5 Min. Lesezeit
Zwischenablesung bei Auszug: So vermeiden Mieter Fehler in der Heizkostenabrechnung und Streit mit dem Vermieter.

Na, steht bei dir bald ein Umzug an? Herzlichen Glückwunsch erstmal! Aber neben all der Vorfreude auf die neue Wohnung gibt's auch ein paar Dinge zu beachten, damit hinterher keine bösen Überraschungen in der Nebenkostenabrechnung lauern. Besonders tricky kann es bei den Heizkosten werden, speziell wenn's um die Zwischenablesung beim Auszug geht. Keine Panik, ich helf dir, alles richtig zu machen und Streit mit deinem Vermieter zu vermeiden!

Warum die Zwischenablesung so wichtig ist

Stell dir vor, du ziehst mitten im Winter aus und der nächste Mieter erst im Frühling ein. Wer zahlt dann die Heizkosten für die leere Wohnung? Oder noch schlimmer: Du heizt sparsam, der Nachmieter dreht voll auf, und am Ende sollst du für seinen Verbrauch mitzahlen? Das ist natürlich ungerecht!

Die Zwischenablesung dient dazu, deinen individuellen Heizungsverbrauch bis zum Auszugstag genau zu erfassen. So kann dein Vermieter (oder die Abrechnungsfirma) deinen Anteil an den Gesamtkosten fair berechnen. Ohne Zwischenablesung wird oft geschätzt, und das kann schnell zu Ungerechtigkeiten führen.

So läuft die Zwischenablesung ab (und was du beachten musst)

Am besten ist es, wenn du die Zwischenablesung gemeinsam mit deinem Vermieter oder seinem Beauftragten (z.B. einem Mitarbeiter der Ablesefirma) durchführst. Das ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber es minimiert das Risiko von Missverständnissen und späteren Diskussionen.

1. Termin vereinbaren:

  • Sprich rechtzeitig mit deinem Vermieter über die Zwischenablesung. Am besten im Rahmen der Wohnungsübergabe.
  • Schlage einen Termin vor, der für euch beide passt.
2. Vorbereitung ist alles:

  • Informiere dich vorab über die Position und Funktionsweise der Heizkostenverteiler oder Wasserzähler in deiner Wohnung.
  • Überprüfe, ob alle Heizkörper ordnungsgemäß funktionieren. Wenn nicht, melde das deinem Vermieter vor der Ablesung.
  • Halte ein Übergabeprotokoll bereit. Hier werden alle Zählerstände notiert und von beiden Parteien unterschrieben.
3. Die Ablesung selbst:

  • Achte darauf, dass alle Zählerstände korrekt abgelesen und im Protokoll notiert werden.
  • Lass dir die Ablesewerte vom Vermieter oder seinem Beauftragten bestätigen. Bestehe auf eine Unterschrift im Protokoll!
  • Wenn du Zweifel an der Richtigkeit der Ablesung hast, sprich das sofort an.
4. Was tun, wenn keine gemeinsame Ablesung möglich ist?

  • Wenn dein Vermieter nicht persönlich anwesend sein kann, bitte ihn, einen Vertreter zu schicken (z.B. den Hausmeister).
  • Wenn das auch nicht klappt, lies die Zählerstände selbst ab und schicke deinem Vermieter ein eingeschriebenes Schreiben mit den Werten und einem Foto der Zählerstände als Beweis.
  • Biete an, dass er die Ablesewerte bei der Wohnungsübergabe durch den Nachmieter überprüfen kann.

Welche Geräte werden abgelesen?

Je nach Heizsystem in deinem Haus können verschiedene Geräte relevant sein:

  • Heizkostenverteiler (HKV): Diese kleinen Geräte sitzen direkt an den Heizkörpern und messen entweder die Oberflächentemperatur oder die Verdunstung einer Flüssigkeit.
  • Wärmemengenzähler: Diese messen die tatsächlich verbrauchte Wärmemenge in Kilowattstunden (kWh). du sind oft in neueren Gebäuden oder bei Fernwärmeanschluss zu finden.
  • Wasserzähler: Diese messen den Warmwasserverbrauch.
  • Hauptwasserzähler: Dieser misst den gesamten Kaltwasserverbrauch des Hauses, der dann auf die einzelnen Wohnungen verteilt wird.

Achtung: Schätzung vermeiden!

Eine Schätzung des Heizverbrauchs ist immer ungünstig für dich. du kann dazu führen, dass du mehr zahlst, als du tatsächlich verbraucht hast. Versuche deshalb, eine genaue Ablesung zu erreichen.

Wann darf geschätzt werden?

Eine Schätzung ist nur in Ausnahmefällen zulässig, z.B. wenn:

  • Die Ablesegeräte defekt sind.
  • Der Zugang zu den Geräten nicht möglich war (z.B. wegen eines Umbaus).
  • Du als Mieter die Ablesung unmöglich gemacht hast.
BGH-Urteil zur Schätzung:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass eine Schätzung des Heizverbrauchs nur in Ausnahmefällen zulässig ist und eine genaue Ablesung Vorrang hat (z.B. BGH, Urteil vom 16.07.2014, Az. VIII ZR 344/13).

Tipps für die Übergabe und das Übergabeprotokoll

Das Übergabeprotokoll ist dein wichtigstes Beweismittel! Hier sollten alle relevanten Informationen festgehalten werden:

  • Datum und Uhrzeit der Übergabe
  • Namen aller anwesenden Personen
  • Zustand der Wohnung (Beschädigungen, Mängel)
  • Zählerstände aller relevanten Geräte (Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler, Wasserzähler)
  • Anzahl der übergebenen Schlüssel
  • Unterschriften aller anwesenden Personen
Achte darauf, dass das Protokoll vollständig und korrekt ausgefüllt ist. Eine Kopie des Protokolls steht dir zu!

Was, wenn der Vermieter sich weigert, ein Protokoll zu erstellen?

In diesem Fall solltest du selbst ein Protokoll erstellen, es von Zeugen (z.B. Freunden oder Nachbarn) unterschreiben lassen und es deinem Vermieter per Einschreiben zukommen lassen.

Was tun, wenn die Heizkostenabrechnung falsch ist?

Auch wenn du alles richtig gemacht hast, kann es vorkommen, dass die Heizkostenabrechnung Fehler enthält. Keine Panik!

  • Prüfe die Abrechnung sorgfältig: Vergleiche die abgelesenen Zählerstände mit den Angaben in der Abrechnung. Achte auf Rechenfehler und unplausible Verbrauchswerte.
  • Fordere Belege an: Du hast das Recht, die Originalbelege einzusehen, die der Abrechnung zugrunde liegen (z.B. Rechnungen für Heizöl oder Gas).
  • Lege Widerspruch ein: Wenn du Fehler entdeckst, lege innerhalb der Widerspruchsfrist (in der Regel 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung) schriftlich Widerspruch gegen die Abrechnung ein. Begründe deinen Widerspruch und lege Kopien relevanter Dokumente bei (z.B. Übergabeprotokoll).

Fazit

Die Zwischenablesung bei Auszug ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass du nur für deinen tatsächlichen Heizverbrauch zahlst. Bereite dich gut vor, lies die Zählerstände sorgfältig ab und lass dir die Werte im Übergabeprotokoll bestätigen. So vermeidest du unnötigen Ärger und Streit mit deinem Vermieter und kannst dich entspannt auf dein neues Zuhause freuen! Viel Erfolg beim Umzug!

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