Was hat sich geändert?
Seit dem 1. Juli 2024 gilt: Kabelgebühren dürfen nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden.
Vorher:
- •Vermieter konnte Kabelanschluss zentral buchen
- •Alle Mieter zahlten über die Nebenkosten
- •Egal ob sie Kabel nutzten oder nicht
- •Jeder Mieter schließt selbst einen Vertrag ab
- •Kabelkosten erscheinen nicht mehr in der Abrechnung
- •Du zahlst nur, was du tatsächlich nutzt
Was bedeutet das für dich?
Du nutzt kein Kabel-TV:
Super! Du sparst die Gebühren (typisch 10-15 Euro/Monat) und sie verschwinden aus deiner Abrechnung.
Du möchtest weiter Kabel-TV:
Du musst selbst einen Vertrag mit einem Anbieter abschließen (Vodafone, Pyur, etc.).
💡
TippVergleiche die Angebote! Oft gibt es günstigere Alternativen oder Kombiangebote mit Internet.
Übergangsregelung beachten
Für Abrechnungszeiträume, die vor dem 1. Juli 2024 enden, gilt noch das alte Recht. Die Kabelgebühren dürfen dann noch in der Abrechnung erscheinen.
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Beispiel- Abrechnungszeitraum 01.01.2024 - 31.12.2024: Anteilig umlagefähig (für Januar bis Juni)
- •Abrechnungszeitraum 01.01.2025 - 31.12.2025: Keine Kabelgebühren mehr
Prüfpunkte für deine Abrechnung
- •Endet der Abrechnungszeitraum vor dem 01.07.2024? Dann noch erlaubt.
- •Sind Kabelgebühren für Zeiträume nach dem 01.07. enthalten? Widersprechen!
Mister Check kennt die aktuellen Regelungen und prüft deine Abrechnung entsprechend!
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