Das Recht auf Anpassung
Nach § 560 Abs. 4 BGB können sowohl Vermieter als auch Mieter eine Anpassung der Vorauszahlung verlangen – nach jeder Abrechnung.
Wann lohnt sich eine Senkung?
Situation: Du bekommst regelmäßig ein Guthaben zurück.
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Beispiel- Monatliche Vorauszahlung: 200 Euro
- •Tatsächliche Kosten: 1.800 Euro/Jahr
- •Vorauszahlung im Jahr: 2.400 Euro
- •Guthaben: 600 Euro
So berechnest du die neue Vorauszahlung
Formel: Letzte Jahreskosten / 12 + Puffer (10%)
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Beispiel- Letzte Jahreskosten: 1.800 Euro
- •Geteilt durch 12: 150 Euro
- •Plus 10% Puffer: 165 Euro
Musterformulierung zur Senkung
Sehr geehrte Damen und Herren,
> gemäß § 560 Abs. 4 BGB verlange ich eine Anpassung meiner Betriebskostenvorauszahlung. Die letzte Jahresabrechnung ergab tatsächliche Kosten von [Betrag] Euro. Die monatliche Vorauszahlung sollte daher auf [neuer Betrag] Euro gesenkt werden.
> Ich bitte um Bestätigung und Anpassung ab dem übernächsten Monat.
Wann kann der Vermieter erhöhen?
Nach einer Abrechnung mit Nachzahlung kann der Vermieter erhöhen. Die Erhöhung:
- •Muss schriftlich erklärt werden
- •Muss sich auf die letzte Abrechnung beziehen
- •Gilt ab dem übernächsten Monat
Mister Check zeigt dir, ob deine Vorauszahlung angemessen ist!
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