Recht

Vorauszahlung anpassen: Deine Rechte als Mieter

Du bekommst jedes Jahr ein Guthaben? Dann ist deine Vorauszahlung zu hoch. So forderst du eine Senkung.

Mister Check
5 Min. Lesezeit
Vorauszahlung anpassen: Deine Rechte als Mieter

Das Recht auf Anpassung

Nach § 560 Abs. 4 BGB können sowohl Vermieter als auch Mieter eine Anpassung der Vorauszahlung verlangen – nach jeder Abrechnung.

Wann lohnt sich eine Senkung?

Situation: Du bekommst regelmäßig ein Guthaben zurück.

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Beispiel- Monatliche Vorauszahlung: 200 Euro
  • Tatsächliche Kosten: 1.800 Euro/Jahr
  • Vorauszahlung im Jahr: 2.400 Euro
  • Guthaben: 600 Euro
Das bedeutet: Du zahlst jeden Monat 50 Euro zu viel – Geld, das der Vermieter ein Jahr lang hat.

So berechnest du die neue Vorauszahlung

Formel: Letzte Jahreskosten / 12 + Puffer (10%)

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Beispiel- Letzte Jahreskosten: 1.800 Euro
  • Geteilt durch 12: 150 Euro
  • Plus 10% Puffer: 165 Euro
Statt 200 Euro zahlst du nur noch 165 Euro im Monat!

Musterformulierung zur Senkung

Sehr geehrte Damen und Herren,
> gemäß § 560 Abs. 4 BGB verlange ich eine Anpassung meiner Betriebskostenvorauszahlung. Die letzte Jahresabrechnung ergab tatsächliche Kosten von [Betrag] Euro. Die monatliche Vorauszahlung sollte daher auf [neuer Betrag] Euro gesenkt werden.
> Ich bitte um Bestätigung und Anpassung ab dem übernächsten Monat.

Wann kann der Vermieter erhöhen?

Nach einer Abrechnung mit Nachzahlung kann der Vermieter erhöhen. Die Erhöhung:

  • Muss schriftlich erklärt werden
  • Muss sich auf die letzte Abrechnung beziehen
  • Gilt ab dem übernächsten Monat

Mister Check zeigt dir, ob deine Vorauszahlung angemessen ist!

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