Na, klingelt da was? Wieder flattert die Nebenkostenabrechnung ins Haus und du fragst dich, was da eigentlich alles drin steht? Keine Sorge, das geht vielen so! Heute nehmen wir uns mal einen ganz speziellen Punkt vor: die Kosten für die Wartung deiner Wasserverbrauchszähler. Darf dein Vermieter dir das wirklich in Rechnung stellen? Und wenn ja, was genau musst du eigentlich zahlen? Wir klären auf!
Wasserzähler-Wartung in der Nebenkostenabrechnung: Ein Dschungel?
Klar, Wasserzähler sind wichtig. du sorgen dafür, dass dein Wasserverbrauch korrekt erfasst wird und du fair bezahlst. Aber wer zahlt eigentlich für die Wartung dieser kleinen Helferlein? Und was gehört überhaupt zur Wartung dazu? Kurz gesagt: Es gibt ein paar Stolperfallen, auf die du achten solltest, damit du nicht unnötig zur Kasse gebeten wirst.
Was gehört zur Wartung von Wasserzählern?
Bevor wir ins Detail gehen, was abgerechnet werden darf, klären wir erst mal, was überhaupt unter "Wartung" fällt. Typischerweise gehören dazu:
- •Regelmäßige Überprüfung: Sind die Zähler noch in Ordnung und messen sie korrekt?
- •Justierung: Wenn die Zähler nicht mehr genau sind, müssen sie nachjustiert werden.
- •Reinigung: Ablagerungen können die Messung beeinträchtigen.
- •Austausch von Verschleißteilen: Dichtungen, Batterien usw. müssen irgendwann ersetzt werden.
- •Eichung: Die Eichung ist ein ganz wichtiger Punkt! du stellt sicher, dass der Zähler den gesetzlichen Anforderungen entspricht und korrekt misst.
Wann darf dein Vermieter Wartungskosten abrechnen?
Hier kommt die gute Nachricht: Grundsätzlich dürfen die Wartungskosten für Wasserzähler auf dich als Mieter umgelegt werden. ABER: Es gibt wichtige Voraussetzungen!
- •Umlagevereinbarung im Mietvertrag: Dein Mietvertrag muss eine Klausel enthalten, die die Umlage von Nebenkosten (und damit auch Wartungskosten) ausdrücklich erlaubt. Steht da nichts, schaut es schlecht aus für den Vermieter.
- •Nachweis: Der Vermieter muss dir in der Nebenkostenabrechnung nachweisen, welche Kosten für die Wartung angefallen sind. Eine pauschale Angabe reicht nicht aus. Du hast das Recht, die Originalrechnungen einzusehen!
- •Wirtschaftlichkeitsgebot: Der Vermieter muss bei der Auswahl des Dienstleisters und der Durchführung der Wartung wirtschaftlich handeln. Er darf also nicht den teuersten Anbieter wählen, wenn es eine günstigere Alternative gibt.
Achtung Falle: Eichkosten vs. Wartungskosten
Hier wird's knifflig! Die Eichkosten sind ein Sonderfall. Diese Kosten, die regelmäßig für die gesetzlich vorgeschriebene Eichung der Wasserzähler anfallen, sind NICHT umlagefähig! Der Vermieter muss diese Kosten selbst tragen.
Warum? Weil die Eichung eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Vermieters ist und nicht direkt mit dem Gebrauch der Mietsache durch dich zusammenhängt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen klargestellt (z.B. BGH, Urteil vom 14. November 2007, VIII ZR 19/07).
Was tun, wenn die Abrechnung fehlerhaft ist?
Du hast den Verdacht, dass in deiner Nebenkostenabrechnung etwas nicht stimmt? Kein Problem, du hast Rechte!
- •Abrechnung prüfen: Nimm dir Zeit und prüfe die Abrechnung sorgfältig. Vergleiche die Angaben mit deinem Mietvertrag und den Vorjahresabrechnungen.
- •Belegeinsicht: Fordere beim Vermieter die Belege zur Nebenkostenabrechnung an. Du hast ein Recht darauf, die Originalrechnungen einzusehen!
- •Einspruch einlegen: Wenn du Fehler entdeckst, lege schriftlich Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ein. Die Frist dafür beträgt in der Regel zwölf Monate nach Erhalt der Abrechnung.
- •Beratung suchen: Bei komplizierten Fällen kann es sinnvoll sein, sich von einem Mieterverein oder einem Anwalt beraten zu lassen.
Praktische Tipps für dich:
- •Protokolliere deinen Wasserverbrauch: So hast du einen Überblick und kannst Unregelmäßigkeiten schneller erkennen.
- •Achte auf den Zustand der Wasserzähler: Sind sie beschädigt oder laufen sie auffällig schnell/langsam, informiere deinen Vermieter.
- •Lass dir die Wartungsrechnungen zeigen: So kannst du selbst überprüfen, ob die Kosten angemessen sind und keine Eichkosten enthalten sind.
- •Bewahre deine Nebenkostenabrechnungen gut auf: du dienen als Vergleichsgrundlage für zukünftige Abrechnungen.
Sonderfall: Neuinstallation von Wasserzählern
Was ist, wenn der Vermieter neue Wasserzähler einbauen lässt? Die Kosten für die Neuanschaffung von Wasserzählern sind grundsätzlich nicht umlagefähig. Aber: Wenn die alten Zähler defekt waren und ersetzt werden mussten, kann der Vermieter die Kosten unter Umständen als "Instandhaltungskosten" geltend machen. Auch hier gilt: Achte auf die Formulierung in deinem Mietvertrag!
Fazit
Die Wartung von Wasserzählern kann ein kompliziertes Thema sein. Aber mit ein bisschen Wissen und Aufmerksamkeit kannst du sicherstellen, dass du nur das bezahlst, was du wirklich musst. Achte auf die Umlagevereinbarung im Mietvertrag, prüfe die Nebenkostenabrechnung sorgfältig und fordere Belegeinsicht. Und vergiss nicht: Eichkosten sind tabu! Wenn du unsicher bist, scheue dich nicht, Rat bei einem Mieterverein oder einem Anwalt zu suchen. So behältst du den Überblick und sparst im besten Fall sogar noch bares Geld! Und denk dran: Du bist nicht allein mit deinen Fragen zur Nebenkostenabrechnung!
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