Hey, lass uns über deine Nebenkostenabrechnung quatschen! Findest du die auch jedes Jahr so undurchsichtig? Besonders ärgerlich wird's, wenn du das Gefühl hast, für den Leerstand im Haus mitzuzahlen. Das muss aber nicht sein! Viele Vermieter versuchen, Kosten auf die Mieter abzuwälzen, die sie eigentlich selbst tragen müssten. Ich zeige dir, wie du dich wehren und ungerechtfertigte Kosten abwenden kannst.
Leerstand in der Nebenkostenabrechnung – Das Problem
Stell dir vor: In deinem Haus steht eine Wohnung leer. Trotzdem tauchen in deiner Nebenkostenabrechnung Kosten auf, die irgendwie mit dieser leerstehenden Wohnung zusammenhängen könnten. Dein erster Gedanke: Warum soll ich dafür zahlen, wenn da keiner wohnt? Genau das ist der Knackpunkt.
Prinzipiell gilt: Dein Vermieter darf dir nur die Kosten in Rechnung stellen, die tatsächlich durch deine Nutzung der Mietsache entstanden sind. Kosten, die durch Leerstand entstehen, sind grundsätzlich nicht umlagefähig. Das bedeutet, dass du nicht für Kosten aufkommen musst, die der Vermieter zu tragen hat, weil eine Wohnung leer steht.
Wie der Leerstand sich in deiner Abrechnung verstecken kann
Der Teufel steckt im Detail! Oftmals sind die Kosten für Leerstand nicht direkt als solche ausgewiesen, sondern verstecken sich in den Verteilerschlüsseln.
- •Verteilerschlüssel checken: In deiner Abrechnung werden die Gesamtkosten für bestimmte Positionen (z.B. Heizung, Wasser, Müllabfuhr) auf die einzelnen Mietparteien verteilt. Das geschieht meistens nach Wohnfläche, Personenzahl oder einem anderen vereinbarten Schlüssel. Wenn der Verteilerschlüssel nicht korrekt angewendet wird, kann es passieren, dass du indirekt für den Leerstand mitzahlst.
- •Nicht umlagefähige Kosten: Einige Kosten sind grundsätzlich nicht auf die Mieter umlegbar, unabhängig davon, ob Leerstand herrscht oder nicht. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Reparaturen, Instandhaltung oder die Verwaltung des Hauses.
Die wichtigsten Gesetze und Urteile
Das Mietrecht ist komplex, aber es gibt ein paar wichtige Gesetze, die dir helfen können:
- •Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Hier sind die grundlegenden Regelungen zum Mietrecht festgelegt.
- •Betriebskostenverordnung (BetrKV): In dieser Verordnung steht, welche Betriebskosten überhaupt auf die Mieter umgelegt werden dürfen.
- •Heizkostenverordnung (HeizkostenV): Diese Verordnung regelt die Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten.
Was tun, wenn du den Verdacht hast, dass du für Leerstand zahlst?
Wenn dir in deiner Nebenkostenabrechnung etwas komisch vorkommt, solltest du aktiv werden:
- 1.Abrechnung prüfen: Schau dir die Abrechnung ganz genau an. Sind alle Kostenpositionen nachvollziehbar? Sind die Verteilerschlüssel korrekt angewendet worden?
- 2.Belegeinsicht fordern: Du hast das Recht, die Originalbelege einzusehen, die deiner Abrechnung zugrunde liegen. Dein Vermieter muss dir diese auf Anfrage zur Verfügung stellen. Das ist dein gutes Recht!
- 3.Abrechnung beanstanden: Wenn du Fehler findest, solltest du der Abrechnung schriftlich widersprechen. Dafür hast du in der Regel zwölf Monate Zeit, nachdem du die Abrechnung erhalten hast.
- 4.Rechtliche Beratung: Wenn du dir unsicher bist oder dein Vermieter sich querstellt, kannst du dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht wenden.
Praxisbeispiel: Familie Müllers Nebenkosten-Ärger
Familie Müller wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit zehn Wohnungen. Plötzlich steht eine Wohnung leer. In der nächsten Nebenkostenabrechnung fällt Familie Müller auf, dass die Kosten für die Müllabfuhr gestiegen sind.
Die Situation:
- •Gesamtkosten für die Müllabfuhr: 1.000 Euro
- •Verteilerschlüssel: Nach Wohnfläche
- •Gesamtwohnfläche des Hauses: 1.000 qm
- •Wohnfläche der leerstehenden Wohnung: 80 qm
- •Wohnfläche der Wohnung von Familie Müller: 100 qm
- •Anteil von Familie Müller: (100 qm / 1.000 qm) * 1.000 Euro = 100 Euro
Da die leerstehende Wohnung keine Müll verursacht, muss der Vermieter die Kosten für diese Wohnung selbst tragen. Die Gesamtwohnfläche, auf die die Kosten verteilt werden, reduziert sich also auf 920 qm (1.000 qm - 80 qm).
- •Anteil von Familie Müller: (100 qm / 920 qm) * 1.000 Euro = 108,70 Euro
In so einem Fall sollte Familie Müller die Abrechnung beanstanden und die korrekte Berechnung fordern.
Tipps & Checkliste für deine Nebenkostenabrechnung
Hier eine kleine Checkliste, damit du den Durchblick behältst:
- •Abrechnung pünktlich bekommen? Dein Vermieter muss dir die Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zukommen lassen.
- •Formelle Anforderungen erfüllt? Die Abrechnung muss klar und verständlich sein. Alle Kostenpositionen müssen einzeln aufgeführt und erläutert werden.
- •Umlagefähige Kosten? Sind alle Kostenpositionen überhaupt umlagefähig? Check die BetrKV!
- •Verteilerschlüssel korrekt? Wurde der vereinbarte Verteilerschlüssel richtig angewendet?
- •Leerstand berücksichtigt? Wurden die Kosten für leerstehende Wohnungen korrekt herausgerechnet?
- •Belege einsehen! Fordere Belege an und prüfe sie sorgfältig.
- •Fristen einhalten! Widersprich der Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten, wenn du Fehler findest.
- •Sei hartnäckig: Lass dich nicht von deinem Vermieter abwimmeln. Du hast ein Recht auf eine korrekte Abrechnung.
- •Dokumentiere alles: Hebe alle Abrechnungen, Briefe und E-Mails im Zusammenhang mit deiner Nebenkostenabrechnung auf.
- •Frag nach! Wenn du etwas nicht verstehst, scheue dich nicht, deinen Vermieter um eine Erklärung zu bitten.
Fazit
Deine Nebenkostenabrechnung muss stimmen! Lass dich nicht für den Leerstand anderer Wohnungen zur Kasse bitten. Prüf deine Abrechnung genau, fordere Belege an und widersprich, wenn etwas nicht stimmt. Und wenn du mal gar nicht weiterweißt, dann ist Mister Check für dich da! Dort findest du Experten, die dir bei der Prüfung deiner Nebenkostenabrechnung helfen können. Viel Erfolg!
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