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Neuberechnung nach Belegeinsicht: Wann Vermieter verpflichtet sind, die Nebenkostenabrechnung zu korrigieren

Hey du, Kennst du das auch? Die Nebenkostenabrechnung flattert ins Haus und du fragst dich: Stimmt das alles so? Du bist nicht allein! Viele Mieter fühlen sich...

Mister Check
5 Min. Lesezeit
Neuberechnung nach Belegeinsicht: Wann Vermieter verpflichtet sind, die Nebenkostenabrechnung zu korrigieren

Hey du,

Kennst du das auch? Die Nebenkostenabrechnung flattert ins Haus und du fragst dich: Stimmt das alles so? Du bist nicht allein! Viele Mieter fühlen sich von ihren Nebenkostenabrechnungen erschlagen. Aber keine Sorge, ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen. Besonders wichtig ist die Frage: Wann muss dein Vermieter die Abrechnung korrigieren, wenn du Fehler entdeckt hast? Lass uns das gemeinsam anschauen.

Das Recht auf Belegeinsicht – Dein wichtigstes Werkzeug

Bevor wir uns der Korrektur widmen, müssen wir über die Belegeinsicht sprechen. Du hast nämlich das Recht, alle Belege deiner Nebenkostenabrechnung einzusehen. Das steht so im Gesetz (BGB § 556). Mach davon unbedingt Gebrauch!

Warum ist das so wichtig? Ganz einfach: Nur wenn du die Belege prüfst, kannst du Fehler entdecken. Denk zum Beispiel an Familie Müller. du haben ihre Abrechnung bekommen und waren stutzig, weil die Kosten für die Gartenpflege so hoch waren. Bei der Belegeinsicht haben sie dann entdeckt, dass auch die Gartenpflege des Nachbarhauses mit abgerechnet wurde!

Also, worauf wartest du? Schreib deinem Vermieter (am besten per Einschreiben) und bitte um einen Termin zur Belegeinsicht. Dein Vermieter muss dir das ermöglichen, und zwar in zumutbarer Weise. Das bedeutet, er muss dir die Belege entweder in seinen Räumen zeigen oder dir Kopien zukommen lassen.

Was, wenn der Vermieter die Belegeinsicht verweigert?

Das darf er nicht! Wenn dein Vermieter sich weigert, dir die Belege zu zeigen, solltest du das schriftlich festhalten und ihm eine Frist setzen. Weigert er sich weiterhin, kannst du die Nachzahlung verweigern oder nur unter Vorbehalt zahlen. Hol dir im Zweifelsfall rechtlichen Rat.

Wann muss dein Vermieter die Nebenkostenabrechnung korrigieren?

Okay, du hast die Belege geprüft und Fehler gefunden. Super! Jetzt kommt die spannende Frage: Muss dein Vermieter die Abrechnung korrigieren? Die Antwort ist: Ja, grundsätzlich schon! Dein Vermieter ist verpflichtet, Fehler in der Nebenkostenabrechnung zu korrigieren, wenn diese zu deinen Ungunsten sind.

Es gibt verschiedene Arten von Fehlern:

  • Rechenfehler: Hier hat sich dein Vermieter einfach verrechnet. Zum Beispiel, wenn die Kosten falsch addiert wurden oder der Umlageschlüssel falsch angewendet wurde.
  • Formelle Fehler: Die Abrechnung ist nicht übersichtlich oder verständlich genug. Du musst klar erkennen können, welche Kosten auf dich umgelegt werden und wie der Verteilerschlüssel aussieht. Fehlt zum Beispiel die Angabe des Verteilerschlüssels für die Heizkosten, ist die Abrechnung formell fehlerhaft.
  • Inhaltliche Fehler: Hier werden Kosten abgerechnet, die gar nicht umlagefähig sind oder die falsch zugeordnet wurden. Denk an das Beispiel von Familie Müller mit der Gartenpflege des Nachbarhauses.

Was passiert, wenn die Korrektur zu deinen Gunsten ist?

Auch dann muss dein Vermieter die Abrechnung korrigieren! Stell dir vor, du hast zu viel bezahlt. Dann hast du Anspruch auf eine Erstattung des zu viel gezahlten Betrages.

Fristen und Formalitäten: So gehst du richtig vor

Wichtig ist, dass du nicht ewig Zeit hast, um Fehler zu melden.

  • Einspruchsfrist: Du hast in der Regel 12 Monate Zeit, um gegen die Nebenkostenabrechnung Einspruch zu erheben, nachdem du sie erhalten hast (BGB § 556 Abs. 3).
  • Ausschlussfrist: Nach Ablauf dieser Frist kann dein Vermieter in der Regel keine Nachforderungen mehr geltend machen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten.
  • Meldung von Fehlern: Sobald du Fehler entdeckt hast, solltest du diese deinem Vermieter schriftlich (am besten per Einschreiben) mitteilen. Beschreibe genau, welche Fehler du gefunden hast und warum du glaubst, dass die Abrechnung falsch ist. Füge Kopien der Belege bei, die deine Argumentation unterstützen.

Was passiert, wenn dein Vermieter sich weigert, die Abrechnung zu korrigieren?

Wenn dein Vermieter sich stur stellt und die Abrechnung nicht korrigieren will, hast du verschiedene Möglichkeiten:

  • Schlichtungsstelle: Du kannst dich an eine Schlichtungsstelle wenden. Dort wird versucht, eine Einigung zwischen dir und deinem Vermieter zu erzielen.
  • Klage: Wenn die Schlichtung scheitert oder dein Vermieter sich weigert, daran teilzunehmen, kannst du Klage vor dem Amtsgericht erheben.
Wichtig: Lass dich vorher von einem Anwalt oder Mieterverein beraten. Die können dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.

Praxisbeispiel: Herr Schmidt und die fehlenden Heizkosten

Herr Schmidt hat seine Nebenkostenabrechnung bekommen und war verwundert, dass die Heizkosten so niedrig waren. Bei der Belegeinsicht stellte er fest, dass der Vermieter die Heizkosten gar nicht abgerechnet hatte!

Die ursprüngliche Abrechnung sah so aus:

KostenartBetrag
Kaltwasser150 €
Müllabfuhr100 €
Hausreinigung80 €
Gesamt330 €
Nach der Belegeinsicht und der Korrektur durch den Vermieter sah die Abrechnung so aus:

KostenartBetrag
Kaltwasser150 €
Müllabfuhr100 €
Hausreinigung80 €
Heizkosten400 €
Gesamt730 €
Herr Schmidt musste also zusätzlich 400 € nachzahlen. Auch wenn das erstmal ärgerlich ist, war die Korrektur rechtens, da die Heizkosten tatsächlich angefallen sind.

Checkliste: So gehst du bei der Nebenkostenabrechnung vor

Hier eine kleine Checkliste, damit du nichts vergisst:

  • Prüf deine Nebenkostenabrechnung sorgfältig.
  • Fordere Belegeinsicht an.
  • Vergleiche die Abrechnung mit deinem Mietvertrag und den Vorjahresabrechnungen.
  • Achte auf die Einhaltung der Fristen.
  • Dokumentiere alle deine Schritte schriftlich.
  • Hol dir im Zweifelsfall rechtlichen Rat.

Fazit: Du bist nicht machtlos!

Nebenkostenabrechnungen können kompliziert sein, aber du hast Rechte! Nutze dein Recht auf Belegeinsicht, prüfe die Abrechnung sorgfältig und scheue dich nicht, Fehler zu melden. Dein Vermieter ist verpflichtet, die Abrechnung zu korrigieren, wenn sie fehlerhaft ist. Und denk dran: Wenn du dir unsicher bist, hol dir professionelle Hilfe. Zum Beispiel bei den Experten von Mister Check! Die helfen dir gerne weiter, deine Nebenkostenabrechnung zu verstehen und zu prüfen. Viel Erfolg!

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