Fristen

Nebenkostenabrechnung: Rückzahlung nach Auszug – wann Vermieter zahlen müssen (und wann nicht!)

Na, Umzugsstress hinter dir gelassen und jetzt flattert die Nebenkostenabrechnung ins Haus? Super, lass uns mal drüber quatschen, speziell über die Rückzahlung nach deinem Auszug. Denn da gibt es ein...

Mister Check
5 Min. Lesezeit
Nebenkostenabrechnung: Rückzahlung nach Auszug – wann Vermieter zahlen müssen (und wann nicht!)

Na, Umzugsstress hinter dir gelassen und jetzt flattert die Nebenkostenabrechnung ins Haus? Super, lass uns mal drüber quatschen, speziell über die Rückzahlung nach deinem Auszug. Denn da gibt es ein paar Dinge, die du wissen solltest, damit du nicht unnötig auf dein Geld warten musst oder sogar leer ausgehst. Keine Sorge, ich helfe dir, den Durchblick zu behalten!

Nebenkostenabrechnung nach Auszug – Dein gutes Recht!

Klar, wenn du in deiner alten Wohnung Nebenkosten vorausgezahlt hast, steht dir eine Abrechnung zu, die dir zeigt, ob du zu viel bezahlt hast und Geld zurückbekommst. Das ist dein gutes Recht! Aber wann genau muss dein Vermieter denn nun in die Puschen kommen und dir das Geld überweisen? Und was, wenn die Abrechnung erst Monate später kommt? Fragen über Fragen…

Die Frist: Wann muss der Vermieter abrechnen?

Hier kommt die erste wichtige Info: Dein Vermieter hat 12 Monate Zeit, um dir die Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr zukommen zu lassen, nachdem dieses Jahr abgelaufen ist. Das nennt man auch Abrechnungsfrist. Aber Achtung: Diese Frist gilt unabhängig davon, ob du noch in der Wohnung wohnst oder schon ausgezogen bist!

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BeispielDu bist am 31. Juli 2023 ausgezogen. Die Abrechnungsperiode endet am 31. Dezember 2023. Dein Vermieter hat bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, dir die Nebenkostenabrechnung zuzuschicken.
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WichtigWas zählt, ist der Zeitpunkt, an dem die Abrechnung bei dir eintrifft. Nicht, wann dein Vermieter sie abgeschickt hat! Also, behalte deinen Briefkasten im Auge.

Was passiert, wenn die Frist gerissen wird?

Puh, Frist verpasst! Was nun? Grundsätzlich gilt: Wenn dein Vermieter die 12-Monats-Frist versäumt, ist er nicht mehr berechtigt, eine Nachzahlung von dir zu fordern. Du kannst dich dann entspannt zurücklehnen und sagen: "Sorry, zu spät!" (vgl. § 556 Abs. 3 BGB).

Aber Achtung, es gibt Ausnahmen!

Dein Vermieter kann die Fristüberschreitung entschuldigen, wenn er sie nicht selbst zu verantworten hat. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn:

  • Er die verspätete Abrechnung durch ein Verschulden eines Dritten (z.B. eines Messdienstleisters) nicht rechtzeitig erstellen konnte und ihn kein eigenes Verschulden trifft.
  • Ihm unvorhergesehene und nicht vermeidbare Ereignisse (z.B. Krankheit) die rechtzeitige Erstellung der Abrechnung unmöglich gemacht haben.
In solchen Fällen muss der Vermieter die Gründe für die Verspätung unverzüglich mitteilen, sobald er von ihnen Kenntnis erlangt hat. Er muss dir also sofort Bescheid geben und erklären, warum es länger dauert.

Rückzahlung nach Auszug: Wann kommt das Geld?

Okay, die Abrechnung ist da und du hast ein Guthaben. Super! Aber wann landet das Geld auf deinem Konto? Hier gibt es leider keine gesetzliche Frist. Allerdings wird in der Regel eine angemessene Frist von etwa 30 Tagen als Richtwert angesehen.

Sollte dein Vermieter sich länger Zeit lassen, kannst du ihn freundlich, aber bestimmt, an die Rückzahlung erinnern. Setze ihm dabei am besten eine klare Frist (z.B. 14 Tage) zur Überweisung.

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TippSchau in deinem Mietvertrag nach! Manchmal finden sich dort Klauseln, die eine konkrete Frist für die Rückzahlung des Guthabens festlegen.

Was, wenn die Abrechnung Fehler enthält?

Jede Abrechnung kann Fehler enthalten. Deshalb solltest du sie immer sorgfältig prüfen. Achte besonders auf:

  • Sind alle Positionen nachvollziehbar und korrekt aufgeführt?
  • Entsprechen die Verteilerschlüssel den Vereinbarungen im Mietvertrag?
  • Sind die Zählerstände korrekt abgelesen und berechnet?
  • Sind alle Belege vorhanden (oder zumindest die Möglichkeit zur Einsichtnahme gegeben)?
Wenn du Fehler entdeckst, solltest du umgehend Widerspruch einlegen. Am besten schriftlich und per Einschreiben, damit du einen Nachweis hast. Gib genau an, welche Punkte du beanstandest und warum. Auch hier gilt: Eine schnelle Reaktion ist wichtig!

BGH-Urteil hilft dir: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil (VIII ZR 249/16) klargestellt, dass du auch nach Auszug noch das Recht hast, die Belege zur Nebenkostenabrechnung einzusehen. Du musst also nicht extra in deine alte Wohnung fahren, sondern kannst verlangen, dass dir die Belege zugeschickt werden oder du sie an einem anderen Ort einsehen kannst.

Vermieter zahlt nicht? Was du tun kannst

Dein Vermieter reagiert nicht auf deine Erinnerungen und zahlt dein Guthaben nicht aus? Das ist ärgerlich, aber kein Grund zu verzweifeln. Hier sind ein paar Schritte, die du unternehmen kannst:

  1. 1.Nochmalige Mahnung mit Fristsetzung: Schicke eine letzte Mahnung per Einschreiben mit Rückschein und setze eine letzte, klare Frist zur Zahlung.
  2. 2.Rechtliche Beratung: Hole dir Rat bei einem Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht. du können dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.
  3. 3.Gerichtliches Mahnverfahren: Wenn alles andere nicht hilft, kannst du ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Umzugsadresse mitteilen!

Ganz wichtig: Vergiss nicht, deinem Vermieter deine neue Adresse mitzuteilen! Sonst kann er dir die Nebenkostenabrechnung gar nicht erst zuschicken und du verpasst womöglich Fristen.

Fazit

Die Nebenkostenabrechnung nach dem Auszug kann manchmal etwas kompliziert sein. Aber mit dem richtigen Wissen und einer ordentlichen Portion Hartnäckigkeit kannst du sicherstellen, dass du dein Geld bekommst, das dir zusteht. Merke dir:

  • Dein Vermieter hat 12 Monate Zeit für die Abrechnung.
  • Du solltest die Abrechnung sorgfältig prüfen und bei Fehlern Widerspruch einlegen.
  • Bei Nichtzahlung solltest du mahnen und notfalls rechtliche Schritte einleiten.
Und das Wichtigste: Lass dich nicht unterkriegen! Du hast Rechte als Mieter, auch nach dem Auszug. Viel Erfolg!

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