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Nebenkostenabrechnung: Verjährung von Nachforderungen und Guthaben – So sichern Sie Ihre Ansprüche!

Na, flattert dir auch jedes Jahr die Nebenkostenabrechnung ins Haus und du fragst dich, ob da alles mit rechten Dingen zugeht? Keine Sorge, das geht vielen so! Besonders knifflig wird's, wenn es um Na...

Mister Check
5 Min. Lesezeit
Nebenkostenabrechnung: Verjährung von Nachforderungen und Guthaben – So sichern Sie Ihre Ansprüche!

Na, flattert dir auch jedes Jahr die Nebenkostenabrechnung ins Haus und du fragst dich, ob da alles mit rechten Dingen zugeht? Keine Sorge, das geht vielen so! Besonders knifflig wird's, wenn es um Nachforderungen oder Guthaben geht und die Frage aufkommt: Wann ist das eigentlich verjährt? Lass uns das Thema mal genauer unter die Lupe nehmen, damit du deine Rechte als Mieter kennst und deine Ansprüche sichern kannst!

Die tickende Uhr: Was bedeutet Verjährung bei der Nebenkostenabrechnung?

Stell dir vor, du bekommst eine Nebenkostenabrechnung, die dir komisch vorkommt. Du hast vielleicht das Gefühl, dass da etwas nicht stimmt, aber du schiebst das Ganze vor dir her. Oder du hast ein Guthaben, das du eigentlich schon längst zurückhaben solltest. Dann ist es wichtig zu wissen: Auch deine Ansprüche aus der Nebenkostenabrechnung sind nicht ewig gültig! du können verjähren.

Verjährung bedeutet, dass dein Vermieter oder du selbst nach Ablauf einer bestimmten Frist keine Ansprüche mehr geltend machen könnt. Das heißt, dein Vermieter kann keine Nachzahlung mehr fordern und du bekommst dein Guthaben nicht mehr ausgezahlt. Bitter, oder?

Die magische Zahl: Drei Jahre!

Die gute Nachricht: Die Verjährungsfrist bei Ansprüchen aus der Nebenkostenabrechnung ist relativ kurz. du beträgt drei Jahre. Diese Frist gilt sowohl für Nachforderungen deines Vermieters als auch für dein Guthaben. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 195 BGB) festgelegt.

Aber Achtung: Die Frist beginnt nicht mit dem Datum der Abrechnung selbst!

Wann tickt die Uhr wirklich? Der Startschuss für die Verjährung

Die Verjährungsfrist beginnt erst am Ende des Jahres, in dem dein Anspruch entstanden ist und du davon Kenntnis hattest oder hättest haben müssen.

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BeispielDu erhältst im November 2024 deine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023. Die Verjährungsfrist beginnt dann am 31. Dezember 2024 um 24:00 Uhr und endet am 31. Dezember 2027 um 24:00 Uhr. Bis dahin muss dein Vermieter seine Nachforderung geltend machen oder du dein Guthaben einfordern.
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WichtigEs reicht nicht aus, dass dein Vermieter dir die Abrechnung innerhalb dieser Frist schickt. Er muss die Nachforderung auch tatsächlich geltend machen, also dich zur Zahlung auffordern.

Was, wenn die Abrechnung fehlerhaft ist? Einspruch einlegen!

Wenn du Fehler in deiner Nebenkostenabrechnung entdeckst, solltest du unbedingt innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung Widerspruch einlegen. Das ist wichtig, denn sonst akzeptierst du die Abrechnung stillschweigend.

Dieser Widerspruch alleine stoppt die Verjährung aber noch nicht! Er gibt dir nur das Recht, die Abrechnung genauer zu prüfen und gegebenenfalls Korrekturen zu fordern.

Verjährung unterbrechen: So sicherst du deine Ansprüche

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Verjährung zu unterbrechen und deine Ansprüche zu sichern:

  • Die Geltendmachung des Anspruchs: Das ist der einfachste Weg. Fordere dein Guthaben schriftlich von deinem Vermieter zurück oder weise eine unberechtigte Nachforderung schriftlich zurück und begründe deine Einwände.
  • Die Klage: Wenn dein Vermieter nicht reagiert oder du dich mit ihm nicht einigen kannst, bleibt dir der Weg zur Klage. Mit der Klageerhebung wird die Verjährung gehemmt.
  • Das Mahnverfahren: Ein Mahnverfahren ist ein schnellerer Weg als die Klage, um deine Ansprüche geltend zu machen. Auch das Mahnverfahren hemmt die Verjährung.
  • Die Verhandlung: Wenn du mit deinem Vermieter in Verhandlungen trittst, wird die Verjährung ebenfalls gehemmt, solange die Verhandlungen andauern. Das solltet ihr aber unbedingt schriftlich festhalten!
  • Anerkenntnis: Wenn dein Vermieter deinen Anspruch schriftlich anerkennt, beginnt die Verjährungsfrist von neuem.

BGH-Urteile: Was die Richter sagen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in verschiedenen Urteilen mit der Verjährung von Ansprüchen aus der Nebenkostenabrechnung auseinandergesetzt. Ein wichtiger Punkt ist, dass der Vermieter seine Nachforderung hinreichend konkret darlegen muss (BGH, Urteil vom 28.10.2009, Az. VIII ZR 41/09). Das bedeutet, er muss klar und verständlich erklären, warum er eine Nachzahlung von dir fordert. Eine pauschale Forderung reicht nicht aus.

Ein weiteres wichtiges Urteil (BGH, Urteil vom 25.01.2005, Az. VIII ZR 146/04) besagt, dass die Verjährung auch dann gehemmt wird, wenn der Vermieter aufgrund eines Vergleichs mit dem Mieter die Abrechnung nochmals überprüft.

Praktische Tipps für dich

  • Prüfe deine Nebenkostenabrechnung gründlich: Nimm dir Zeit und schau dir die Abrechnung genau an. Vergleiche sie mit den Vorjahresabrechnungen und prüfe, ob die einzelnen Posten plausibel sind.
  • Lege fristgerecht Widerspruch ein: Wenn du Fehler entdeckst, solltest du sofort schriftlich Widerspruch einlegen.
  • Fordere Belege an: Du hast das Recht, die Belege zur Abrechnung einzusehen. Nutze dieses Recht, um die Kosten besser nachvollziehen zu können.
  • Dokumentiere alles: Bewahre alle Abrechnungen, Widersprüche und sonstige Korrespondenz mit deinem Vermieter sorgfältig auf.
  • Werde aktiv: Warte nicht, bis die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Kümmere dich rechtzeitig um deine Ansprüche.
  • Hole dir Hilfe: Wenn du unsicher bist, kannst du dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt wenden.

Fazit: Sei wachsam und sichere deine Ansprüche!

Die Verjährung von Nachforderungen und Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung ist ein wichtiges Thema, das du als Mieter kennen solltest. Die dreijährige Verjährungsfrist kann schnell ablaufen, wenn du nicht aufpasst. Prüfe deine Abrechnungen sorgfältig, lege bei Fehlern Widerspruch ein und werde aktiv, um deine Ansprüche zu sichern. So stellst du sicher, dass du nicht unnötig draufzahlst oder auf dein Guthaben verzichten musst. Und denk dran: Im Zweifelsfall lieber einmal mehr nachfragen und sich beraten lassen! So behältst du den Überblick und sicherst dir dein gutes Recht.

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