Mist, schon wieder Post vom Vermieter? Und diesmal geht's auch noch um die Nebenkostenabrechnung, obwohl das Haus doch letztes Jahr verkauft wurde? Da fragst du dich natürlich: Wer ist denn jetzt überhaupt zuständig und was darf der überhaupt noch abrechnen? Keine Sorge, ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen!
Nebenkostenabrechnung: Wer ist zuständig nach dem Verkauf?
Das Wichtigste zuerst: Der Verkauf eines Mietshauses ändert grundsätzlich nichts an deinem Mietvertrag. Dein Vertrag läuft unverändert weiter, nur eben mit einem neuen Vermieter. Aber wer ist jetzt für die Nebenkostenabrechnung zuständig?
Die Faustregel ist: Derjenige Vermieter, der während des Abrechnungszeitraums Vermieter war, ist auch für die Abrechnung zuständig. Das bedeutet:
- •Abrechnungszeitraum vor dem Verkauf: War der alte Vermieter während des gesamten Abrechnungszeitraums (meist ein Kalenderjahr) dein Vermieter, dann muss er dir die Abrechnung erstellen.
- •Abrechnungszeitraum nach dem Verkauf: War der neue Vermieter während des gesamten Abrechnungszeitraums dein Vermieter, dann muss er dir die Abrechnung erstellen.
- •Abrechnungszeitraum mit Verkauf: Hier wird es etwas komplizierter. Fiel der Verkauf mitten in den Abrechnungszeitraum, dann müssen sich alter und neuer Vermieter einigen, wer die Abrechnung erstellt. In der Regel wird der neue Vermieter die Abrechnung erstellen, da er ja das Haus verwaltet. Allerdings ist der alte Vermieter für die Kosten bis zum Verkaufsdatum verantwortlich, der neue Vermieter ab dem Verkaufsdatum.
Was darf der Vermieter abrechnen?
Grundsätzlich darf der Vermieter nur die Kosten abrechnen, die im Mietvertrag als umlagefähig vereinbart sind. Typische Nebenkosten sind:
- •Heizung und Warmwasser
- •Wasser- und Abwasserkosten
- •Müllabfuhr
- •Hausmeisterkosten
- •Gebäudeversicherung
- •Grundsteuer
- •Kosten für die Gartenpflege
- •Kosten für die Treppenhausreinigung
- •Schornsteinfeger
Besondere Situation beim Verkauf:
Nach dem Verkauf des Hauses darf der alte Vermieter natürlich nur die Kosten abrechnen, die bis zum Verkaufsdatum angefallen sind. Er muss dir eine korrekte Abrechnung für diesen Zeitraum vorlegen. Der neue Vermieter ist dann für die Kosten ab dem Verkaufsdatum zuständig.
Was tun, wenn die Abrechnung fehlerhaft ist?
Du hast die Nebenkostenabrechnung bekommen und hast Zweifel? Dann solltest du folgendes tun:
- 1.Prüfe die Abrechnung genau! Sind alle Kostenpositionen nachvollziehbar? Entsprechen die Beträge den tatsächlichen Kosten? Gibt es ungewöhnlich hohe Steigerungen im Vergleich zum Vorjahr?
- 2.Fordere Belege an! Du hast das Recht, die Originalbelege einzusehen. Der Vermieter muss dir diese auf Anfrage vorlegen.
- 3.Lege Widerspruch ein! Wenn du Fehler entdeckst oder Zweifel hast, solltest du innerhalb der Einspruchsfrist von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung schriftlich Widerspruch einlegen.
- 4.Zahle unter Vorbehalt! Wenn du unsicher bist, ob die Abrechnung korrekt ist, solltest du den geforderten Betrag unter Vorbehalt zahlen. So vermeidest du Mahnungen und Inkasso-Verfahren.
- 5.Hole dir Hilfe! Wenn du dir unsicher bist, kannst du dich an den Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht wenden.
Konkrete Tipps für dich:
- •Dokumentiere alles! Bewahre alle Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen und sonstige Dokumente sorgfältig auf.
- •Lies deinen Mietvertrag genau! Was steht dort zu den Nebenkosten? Welche Kosten sind umlagefähig?
- •Vergleiche die Abrechnungen! Vergleiche die aktuelle Abrechnung mit den Vorjahresabrechnungen. Gibt es auffällige Unterschiede?
- •Sei kritisch! Hinterfrage die Kostenpositionen und fordere Belege an.
- •Nutze Online-Rechner! Es gibt im Internet zahlreiche Nebenkostenrechner, mit denen du deine Abrechnung überprüfen kannst.
- •Sprich mit deinen Nachbarn! Haben sie ähnliche Probleme mit der Nebenkostenabrechnung? Vielleicht könnt ihr euch zusammentun und gemeinsam vorgehen.
Fazit
Der Verkauf eines Mietshauses kann bei der Nebenkostenabrechnung für Verwirrung sorgen. Wichtig ist, dass du weißt, wer für welchen Zeitraum zuständig ist und welche Kosten abgerechnet werden dürfen. Prüfe die Abrechnung genau, fordere Belege an und lege im Zweifelsfall Widerspruch ein. Lass dich nicht einschüchtern und setze deine Rechte als Mieter durch! Mit etwas Sorgfalt und den richtigen Informationen kannst du sicherstellen, dass du nicht zu viel bezahlst. Und denk daran: Du bist nicht allein! Viele Mieter haben ähnliche Probleme. Also, nur Mut und viel Erfolg bei der Prüfung deiner Nebenkostenabrechnung!
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