Mist, schon wieder flattert die Nebenkostenabrechnung ins Haus und du fragst dich, ob du zu viel bezahlt hast? Oder vielleicht hast du sogar das Gefühl, dass deine Vorauszahlungen viel zu hoch sind und du monatlich unnötig Geld liegen lässt? Keine Sorge, damit bist du nicht allein! Viele Mieter sind unsicher, wann sie ihre Nebenkostenvorauszahlungen anpassen können. Lass uns das mal genauer unter die Lupe nehmen.
Wann du deine Nebenkostenvorauszahlung anpassen kannst
Grundsätzlich gilt: Deine Vorauszahlungen sind dazu da, die voraussichtlichen Nebenkosten zu decken. Stell dir vor, es ist wie ein Sparschwein, in das du monatlich etwas einzahlst, damit am Ende des Jahres genug da ist, um die Rechnung zu bezahlen. Aber was passiert, wenn das Sparschwein überquillt oder leer ist, bevor das Jahr vorbei ist?
Hier sind einige Situationen, in denen du aktiv werden und deine Vorauszahlungen anpassen solltest:
- •Nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung: Das ist der häufigste Fall. Wenn deine Abrechnung eine deutliche Abweichung von deinen Vorauszahlungen zeigt – egal ob du eine hohe Nachzahlung leisten musstest oder ein ordentliches Guthaben bekommen hast – ist es Zeit, die Vorauszahlungen anzupassen. Eine Faustregel: Weicht die Abrechnung um mehr als 10-20% von deinen Vorauszahlungen ab, solltest du handeln.
- •Veränderung deiner Lebensumstände: Hast du zum Beispiel einen neuen Mitbewohner bekommen oder bist du ausgezogen? Oder hast du plötzlich einen viel höheren Wasserverbrauch, weil du einen Pool im Garten hast (Achtung: nicht erlaubt ohne Erlaubnis!)? Solche Veränderungen wirken sich auf deine Nebenkosten aus und rechtfertigen eine Anpassung.
- •Modernisierungen im Haus: Wenn dein Vermieter beispielsweise eine neue Heizungsanlage installiert hat, die deutlich effizienter ist, ist es wahrscheinlich, dass deine Heizkosten sinken werden. Das ist ein guter Grund, die Vorauszahlungen zu reduzieren. Hier lohnt es sich, mit deinem Vermieter zu sprechen und die voraussichtlichen Einsparungen zu erfragen.
- •Leerstand im Haus: Wenn viele Wohnungen in deinem Haus leer stehen, kann das deine Nebenkosten beeinflussen, insbesondere wenn Kosten nach Verbrauch abgerechnet werden (z.B. Wasser). Sprich deinen Vermieter darauf an.
Wie du deine Vorauszahlung anpasst
Okay, du hast entschieden, dass eine Anpassung sinnvoll ist. Wie gehst du jetzt vor?
- 1.Sprich mit deinem Vermieter: Der erste Schritt sollte immer ein Gespräch mit deinem Vermieter sein. Erkläre ihm deine Situation und warum du eine Anpassung für notwendig hältst. Meistens lässt sich das Problem im Guten lösen.
- 2.Schriftlicher Antrag: Wenn das Gespräch nicht fruchtet, solltest du einen schriftlichen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen stellen. Begründe deinen Antrag ausführlich und lege Beweise bei, wie z.B. die Nebenkostenabrechnung oder eine Beschreibung deiner veränderten Lebensumstände.
- 3.Dokumentiere alles: Hebe alle Schreiben und E-Mails im Zusammenhang mit der Anpassung der Vorauszahlungen auf. Das ist wichtig, falls es später zu Streitigkeiten kommt.
Vorauszahlung reduzieren – Geht das einfach so?
Du fragst dich vielleicht: Kann ich die Vorauszahlung einfach selbst reduzieren? Eher nicht. Du hast grundsätzlich keinen Anspruch darauf, die Vorauszahlungen eigenmächtig zu kürzen. Das kann im schlimmsten Fall zu einer Kündigung deines Mietvertrags führen. Vertraue stattdessen auf die oben genannten Schritte.
Vorauszahlungen zurückfordern – Wann ist das möglich?
Es gibt Situationen, in denen du zu viel gezahlte Vorauszahlungen zurückfordern kannst:
- •Nachweislich zu hohe Vorauszahlungen: Wenn du nachweisen kannst, dass die Vorauszahlungen von Anfang an deutlich überhöht waren und dein Vermieter sich weigert, sie anzupassen, kannst du die zu viel gezahlten Beträge zurückfordern. Hier kann es sinnvoll sein, sich an einen Mieterverein zu wenden.
- •Auszug: Nach deinem Auszug hast du selbstverständlich Anspruch auf eine korrekte Nebenkostenabrechnung und die Rückzahlung eventuell zu viel gezahlter Vorauszahlungen. Dein Vermieter hat dafür in der Regel bis zu 12 Monate Zeit.
Was sagt der BGH dazu?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich schon mehrfach mit dem Thema Nebenkostenvorauszahlungen befasst. Ein wichtiger Punkt ist, dass der Vermieter verpflichtet ist, die Vorauszahlungen so festzusetzen, dass sie die voraussichtlichen Kosten decken. Er darf sie also nicht willkürlich festlegen oder zu hoch ansetzen (BGH, Urteil vom 8. Juni 2005, Az. VIII ZR 347/04). Das gibt dir als Mieter eine gewisse Sicherheit.
Tipps für die Praxis
- •Nebenkostenabrechnung prüfen: Nimm dir die Zeit, deine Nebenkostenabrechnung sorgfältig zu prüfen. Achte auf Fehler und Unstimmigkeiten. Frage bei Unklarheiten deinen Vermieter.
- •Verbrauch im Blick behalten: Kontrolliere regelmäßig deinen Wasser- und Stromverbrauch. So hast du einen besseren Überblick über deine Kosten und kannst frühzeitig reagieren, wenn etwas aus dem Ruder läuft.
- •Mieterverein: Wenn du unsicher bist oder Probleme mit deinem Vermieter hast, wende dich an einen Mieterverein. Dort bekommst du professionelle Beratung und Unterstützung.
Fazit
Lass dich nicht von hohen Nebenkostenabrechnungen oder überhöhten Vorauszahlungen entmutigen! Du hast als Mieter Rechte und Möglichkeiten, deine Vorauszahlungen anzupassen und dein Geld zurückzubekommen, wenn du zu viel bezahlt hast. Sprich mit deinem Vermieter, dokumentiere alles und scheue dich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. So behältst du die Kontrolle über deine Nebenkosten und sparst bares Geld!
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