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Nebenkostenabrechnung: Wasserkosten nach Personenanzahl – Wann ist das zulässig und wie berechnen Sie Ihren Verbrauch korrekt?

Hast du auch schon wieder Herzrasen bekommen, als deine Nebenkostenabrechnung ins Haus geflattert ist? Besonders die Wasserkosten können ganz schön reinhauen, und oft werden sie nach der Anzahl der Pe...

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4 Min. Lesezeit
Nebenkostenabrechnung: Wasserkosten nach Personenanzahl – Wann ist das zulässig und wie berechnen Sie Ihren Verbrauch korrekt?

Hast du auch schon wieder Herzrasen bekommen, als deine Nebenkostenabrechnung ins Haus geflattert ist? Besonders die Wasserkosten können ganz schön reinhauen, und oft werden sie nach der Anzahl der Personen im Haushalt berechnet. Aber ist das überhaupt erlaubt? Und wie kannst du sicherstellen, dass du nicht zu viel bezahlst? Keine Sorge, ich helfe dir, den Durchblick zu bekommen!

Wasserkosten nach Personenanzahl: Was ist erlaubt?

Grundsätzlich gilt: Wasserkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Das bedeutet, dass du eigentlich nur für das Wasser zahlen solltest, das du auch tatsächlich verbraucht hast. Aber es gibt Ausnahmen. Dein Vermieter darf die Wasserkosten nach Personenanzahl verteilen, wenn es im Haus keine Wasserzähler in den einzelnen Wohnungen gibt und auch keine installiert werden können – entweder weil es technisch unmöglich oder unverhältnismäßig teuer wäre.

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WichtigSteht im Mietvertrag, dass die Wasserkosten nach Personen abgerechnet werden, obwohl Wasserzähler vorhanden sind, ist diese Klausel unwirksam! Du hast dann das Recht auf eine verbrauchsabhängige Abrechnung.

BGH-Urteil im Hinterkopf: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass die verbrauchsabhängige Abrechnung Vorrang hat (z.B. Urteil vom 17.11.2004, VIII ZR 194/03). Eine Abrechnung nach Personenanzahl ist nur dann zulässig, wenn keine andere Möglichkeit besteht.

Wie wird dein Verbrauch berechnet?

Wenn die Wasserkosten nach Personenanzahl abgerechnet werden, teilt dein Vermieter die Gesamtwasserkosten des Hauses durch die Anzahl der im Haus lebenden Personen. Das Ergebnis ist dann dein Anteil.

Ein Beispiel:

  • Gesamtwasserkosten des Hauses: 5.000 Euro
  • Anzahl der Personen im Haus: 20
  • Anzahl der Personen in deiner Wohnung: 3
Dein Anteil an den Wasserkosten wäre dann: (5.000 Euro / 20 Personen) \* 3 Personen = 750 Euro.

Die Sache mit den Einzelwasserzählern

Die Installation von Einzelwasserzählern in jeder Wohnung ist die fairste Lösung. So wird genau erfasst, wie viel Wasser du tatsächlich verbrauchst.

Dein Recht auf Nachrüstung: Grundsätzlich hast du keinen direkten Anspruch auf die Installation von Wasserzählern. Allerdings kann es sich lohnen, mit deinem Vermieter darüber zu sprechen. Vielleicht ist er ja bereit, die Zähler nachzurüsten, besonders wenn dadurch langfristig Wasser und Geld gespart werden können. Und denk dran: Moderne Wasserzähler sind oft smart und können dir helfen, deinen Verbrauch besser im Blick zu behalten.

Was tun, wenn die Abrechnung fehlerhaft ist?

Du hast das Gefühl, dass die Abrechnung nicht stimmt? Dann solltest du genauer hinschauen. Hier sind ein paar Tipps:

  1. 1.Prüfe die Gesamtwasserkosten: Sind die Kosten plausibel? Vergleiche sie mit den Vorjahresabrechnungen oder frage bei der Hausverwaltung nach.
  2. 2.Überprüfe die Anzahl der Personen: Stimmt die Anzahl der in der Abrechnung angegebenen Personen mit der tatsächlichen Anzahl der Bewohner im Haus überein? Gibt es Leerstände, die nicht berücksichtigt wurden?
  3. 3.Vergleiche deinen Verbrauch: Auch wenn du keinen eigenen Wasserzähler hast, kannst du deinen geschätzten Verbrauch mit Vergleichswerten vergleichen.
  4. 4.Fordere Belege an: Du hast das Recht, die Originalrechnungen für die Wasserkosten einzusehen. So kannst du überprüfen, ob alles korrekt abgerechnet wurde.
Vergleichswerte als Orientierung: Als grobe Orientierung kannst du von einem durchschnittlichen Wasserverbrauch von 120 Litern pro Person und Tag ausgehen. Das sind etwa 44 Kubikmeter pro Person und Jahr. Liegt dein Anteil an den Wasserkosten deutlich darüber, solltest du genauer nachforschen.

Einspruch einlegen: Wenn du Fehler in der Abrechnung entdeckst, solltest du innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung schriftlich Einspruch einlegen. Erkläre genau, warum du die Abrechnung für fehlerhaft hältst und fordere eine Korrektur.

Tipps zum Wassersparen

Auch wenn deine Wasserkosten nach Personenanzahl abgerechnet werden, lohnt es sich, Wasser zu sparen. Denn je weniger Wasser im Haus insgesamt verbraucht wird, desto niedriger sind auch die Gesamtwasserkosten und damit dein Anteil.

  • Dusche statt Baden: Ein Vollbad verbraucht deutlich mehr Wasser als eine Dusche.
  • Repariere tropfende Wasserhähne: Ein tropfender Wasserhahn kann im Laufe der Zeit viel Wasser verschwenden.
  • Nutze Sparspültasten: Viele Toiletten haben eine Sparspültaste, mit der du weniger Wasser verbrauchst.
  • Sammle Regenwasser: Regenwasser kannst du zum Gießen deiner Pflanzen verwenden.
  • Achte auf wassersparende Geräte: Beim Kauf neuer Geräte wie Waschmaschine oder Geschirrspüler solltest du auf den Wasserverbrauch achten.

Fazit: Augen auf bei der Nebenkostenabrechnung!

Die Nebenkostenabrechnung kann kompliziert sein, aber mit ein bisschen Know-how kannst du sicherstellen, dass du nicht zu viel bezahlst. Wenn deine Wasserkosten nach Personenanzahl abgerechnet werden, obwohl Wasserzähler vorhanden sind oder installiert werden könnten, solltest du das hinterfragen. Prüfe deine Abrechnung sorgfältig und scheue dich nicht, Einspruch einzulegen, wenn du Fehler entdeckst. Und denk daran: Wassersparen lohnt sich immer, egal wie deine Wasserkosten abgerechnet werden! So schonst du nicht nur deinen Geldbeutel, sondern auch die Umwelt. Und wenn du ganz unsicher bist, lass dich am besten von einem Mieterverein oder einem Anwalt beraten. Die kennen sich aus und können dir helfen, dein Recht durchzusetzen. Viel Erfolg!

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