Na, wieder mal 'ne Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt und Fragezeichen über dem Kopf? Vor allem, wenn da plötzlich irgendwelche komischen Umlageschlüssel drin stehen, von denen du noch nie was gehört hast? Keine Panik, das geht vielen Mietern so! Und genau darum geht's heute: Wir klären auf, was du tun kannst, wenn dein Vermieter mitten im Abrechnungszeitraum den Umlageschlüssel ändert. Denn Transparenz ist das A und O bei der Nebenkostenabrechnung, und du hast das Recht zu wissen, wie sich deine Kosten zusammensetzen.
Was sind Umlageschlüssel überhaupt?
Bevor wir ins Detail gehen, nochmal kurz die Basics: Umlageschlüssel sind die festgelegten Kriterien, nach denen bestimmte Nebenkosten auf die einzelnen Mietparteien verteilt werden. Klassiker sind die Wohnfläche, die Anzahl der Personen im Haushalt oder der individuelle Verbrauch (z.B. bei Wasser). Der Umlageschlüssel sollte im Mietvertrag klar und deutlich festgelegt sein.
Umlageschlüssel geändert – darf er das überhaupt?
Kommen wir zum Knackpunkt: Darf dein Vermieter einfach so während des laufenden Abrechnungszeitraums den Umlageschlüssel ändern? Die Antwort ist: grundsätzlich nein!
Ein Umlageschlüsselwechsel während des Abrechnungszeitraums ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Das Ganze muss nämlich transparent und nachvollziehbar sein.
Warum ist das so wichtig? Stell dir vor, du planst dein Budget auf Basis der bisherigen Abrechnungen. Plötzlich kommt eine Abrechnung mit völlig neuen Verteilungsgrundlagen – das kann ganz schön ins Geld gehen!
Wann ist eine Änderung des Umlageschlüssels erlaubt?
Es gibt aber, wie gesagt, Ausnahmen, in denen eine Änderung des Umlageschlüssels zulässig sein kann. Hier ein paar Beispiele:
- •Einvernehmliche Änderung: Der einfachste Fall: Du und alle anderen Mieter stimmt der Änderung zu. Am besten schriftlich!
- •Zwingende Notwendigkeit: Wenn der ursprüngliche Umlageschlüssel nicht mehr praktikabel ist, beispielsweise weil sich die baulichen Gegebenheiten geändert haben. Ein Klassiker: Ein Anbau wird fertiggestellt und die Wohnflächen ändern sich dadurch.
- •Fehlerhafte Umlageschlüssel: Wenn der ursprünglich vereinbarte Umlageschlüssel offensichtlich fehlerhaft oder ungeeignet ist. Hier muss der Vermieter aber triftige Gründe vorlegen und die Änderung muss für alle Mieter fair sein.
Was kannst du tun, wenn der Umlageschlüssel ungerechtfertigt geändert wurde?
Okay, du bist also der Meinung, dass die Änderung des Umlageschlüssels ungerechtfertigt ist. Was nun?
- 1.Prüfe die Abrechnung genau: Achte auf die Angabe des Umlageschlüssels, die verwendeten Berechnungsgrundlagen und die Erläuterungen.
- 2.Fordere Belege an: Du hast das Recht, die Originalbelege einzusehen! Nutze dieses Recht, um die Kosten und die Berechnungen deines Vermieters zu überprüfen.
- 3.Schreibe einen Widerspruch: Lege schriftlich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ein. Begründe deinen Widerspruch ausführlich und lege Beweise (z.B. den Mietvertrag) bei. Die Frist für den Widerspruch beträgt in der Regel zwölf Monate nach Erhalt der Abrechnung.
- 4.Suche das Gespräch mit dem Vermieter: Vielleicht lässt sich das Problem im persönlichen Gespräch klären.
- 5.Hole dir rechtlichen Rat: Wenn du nicht weiterkommst, wende dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht.
- •Formuliere deinen Widerspruch schriftlich: So hast du einen Nachweis.
- •Setze eine Frist: Gib deinem Vermieter eine angemessene Frist, um auf deinen Widerspruch zu reagieren (z.B. zwei Wochen).
- •Behalte eine Kopie: Bewahre eine Kopie deines Widerspruchs und der Belege sorgfältig auf.
- •Zahle unter Vorbehalt: Wenn du die Nebenkosten zahlen musst, zahle sie unter Vorbehalt, um deine Rechte nicht zu verlieren.
Die Beweislast liegt beim Vermieter!
Ganz wichtig: Dein Vermieter muss beweisen, dass die Änderung des Umlageschlüssels rechtens ist. Er muss dir die Gründe für die Änderung nachvollziehbar darlegen und beweisen, dass die neue Verteilung fair ist. Du musst nicht beweisen, dass die Änderung unrechtmäßig ist!
Was sagt der BGH dazu?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in mehreren Urteilen mit dem Thema Umlageschlüssel beschäftigt. Grundsätzlich gilt: Der BGH legt großen Wert auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Nebenkostenabrechnung. Änderungen des Umlageschlüssels müssen gut begründet und für die Mieter fair sein.
Einige relevante BGH-Urteile (Bitte beachte, dass sich die Rechtslage ändern kann, daher sind die Urteile nur als Beispiele zu verstehen und sollten im konkreten Fall nochmals geprüft werden):
- •BGH, Urteil vom 10. Oktober 2007, Az. VIII ZR 279/06: Hier ging es um die Frage, wann ein Umlageschlüssel als "unbillig" im Sinne des § 315 BGB anzusehen ist.
- •BGH, Urteil vom 27. Juni 2007, Az. VIII ZR 202/06: In diesem Urteil wurde betont, dass der Vermieter die Nebenkostenabrechnung so gestalten muss, dass der Mieter die Berechnungen nachvollziehen kann.
Fazit: Bleib wachsam und lass dich nicht über den Tisch ziehen!
Eine Änderung des Umlageschlüssels während des Abrechnungszeitraums ist heikel und muss gut begründet sein. Dein Vermieter muss dir die Gründe für die Änderung transparent darlegen und beweisen, dass die neue Verteilung fair ist.
Denk daran:
- •Prüfe deine Nebenkostenabrechnung immer genau!
- •Fordere Belege an und kontrolliere die Berechnungen!
- •Lege Widerspruch ein, wenn du Zweifel hast!
- •Scheue dich nicht, rechtlichen Rat einzuholen!
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