Na, wieder mal 'ne Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt? Und diesmal musst du sogar nachzahlen? Das ist erstmal ärgerlich. Aber bevor du jetzt panisch dein Sparschwein plünderst, lass uns mal genauer hinschauen. Denn es gibt gute Nachrichten: Vermieter können Nachforderungen nicht ewig geltend machen. Es gibt nämlich eine Verjährungsfrist. Was das genau bedeutet und wann du dich entspannt zurücklehnen kannst, erkläre ich dir jetzt.
Was bedeutet Verjährung bei der Nebenkostenabrechnung überhaupt?
Stell dir vor, du hast deinem Kumpel vor drei Jahren mal Geld geliehen. Wenn er sich jetzt erst meldet und es zurückfordert, könntest du sagen: "Sorry, Kumpel, ist verjährt!". Ähnlich ist das bei der Nebenkostenabrechnung. Die Verjährung bedeutet, dass der Vermieter nach einer bestimmten Zeit seinen Anspruch auf eine Nachzahlung nicht mehr durchsetzen kann. Er kann zwar noch nett fragen, aber du bist rechtlich nicht mehr verpflichtet zu zahlen.
Die magische Zahl: 3 Jahre!
Hier kommt die wichtigste Information: Die Verjährungsfrist für Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung beträgt in der Regel 3 Jahre. Das steht im Bürgerlichen Gesetzbuch, genauer gesagt im § 195 BGB. Aber Achtung, es wird noch etwas komplizierter!
Wann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen?
Die 3 Jahre beginnen nicht einfach ab dem Datum der Abrechnung zu ticken. Der Startpunkt ist der Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vermieter von diesem Anspruch Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§ 199 BGB). Puh, das klingt kompliziert, oder? Lass es uns an einem Beispiel verdeutlichen:
- •Du erhältst deine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 am 15. Juni 2023.
- •Die Verjährungsfrist beginnt am 31. Dezember 2023.
- •Die Nachforderung verjährt also am 31. Dezember 2026.
Was bedeutet "Kenntnis erlangt" in der Praxis?
Der Vermieter muss Kenntnis von dem Anspruch haben. Das bedeutet, er muss wissen, dass ihm eine Nachforderung zusteht. Das ist in der Regel der Fall, wenn er die Nebenkostenabrechnung erstellt hat. Die Kenntnis muss sich aber auf alle wesentlichen Tatsachen beziehen, die den Anspruch begründen.
Wann die Verjährung gehemmt wird
Es gibt Situationen, in denen die Verjährung "gehemmt" wird. Das bedeutet, dass die Frist vorübergehend unterbrochen wird und erst später weiterläuft. Das ist beispielsweise der Fall, wenn:
- •Du mit dem Vermieter über die Abrechnung streitest: Wenn du dem Vermieter mitteilst, dass du mit der Abrechnung nicht einverstanden bist und Einspruch erhebst, wird die Verjährung gehemmt. Sobald die Verhandlungen beendet sind (z.B. durch eine Einigung oder eine gerichtliche Entscheidung), läuft die Frist weiter.
- •Der Vermieter eine Klage einreicht: Reicht der Vermieter Klage ein, um die Nachforderung durchzusetzen, wird die Verjährung ebenfalls gehemmt.
Was, wenn der Vermieter die Abrechnung viel zu spät schickt?
Das ist ein wichtiger Punkt! Vermieter müssen dir die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zukommen lassen. Verpasst er diese Frist, kann er in der Regel keine Nachforderungen mehr geltend machen. Das gilt aber nicht, wenn er die Verspätung nicht zu verschulden hat (z.B. weil er selbst auf Rechnungen von Versorgern warten musste).
Was tun, wenn der Vermieter eine verjährte Forderung geltend macht?
Wenn du der Meinung bist, dass eine Nachforderung verjährt ist, solltest du das dem Vermieter schriftlich mitteilen. Am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit du einen Beweis hast. Du kannst ihm schreiben, dass du die Zahlung aufgrund der Verjährung verweigerst. Es ist wichtig, dass du dich auf die Verjährung berufst. Denn die Verjährung wird nicht automatisch berücksichtigt.
Kann der Vermieter die Verjährung umgehen?
Es gibt leider ein paar Tricks, die Vermieter anwenden können, um die Verjährung zu umgehen. Zum Beispiel könnten sie versuchen, einen sogenannten Anerkenntnis von dir zu bekommen. Das bedeutet, dass du die Forderung anerkennst, auch wenn sie eigentlich verjährt ist. Deshalb solltest du vorsichtig sein, was du unterschreibst oder sagst.
BGH-Urteile zum Thema Verjährung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit dem Thema Verjährung von Nebenkostenabrechnungen beschäftigt. Ein wichtiges Urteil ist beispielsweise das Urteil vom 28. Oktober 2009, Az. VIII ZR 164/08. Darin hat der BGH klargestellt, dass die Verjährungsfrist erst mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vermieter Kenntnis von diesem Anspruch hatte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte haben müssen.
Zusammenfassung und Fazit
Die Verjährung von Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung ist ein wichtiges Thema für Mieter. Hier nochmal die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- •Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel 3 Jahre.
- •du beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vermieter Kenntnis hatte.
- •Der Vermieter muss dir die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zukommen lassen.
- •Wenn du der Meinung bist, dass eine Forderung verjährt ist, berufe dich schriftlich auf die Verjährung.
- •Sei vorsichtig bei Anerkenntnissen.
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