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Verjährung von Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung: Wann Mieter ihr Geld verlieren und wie sie es verhindern können

Na, wieder mal die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt? Und – Glück gehabt? Ein Guthaben winkt? Super! Aber Achtung: Bevor du dich zu früh freust und das Geld schon gedanklich ausgibst, sollte...

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5 Min. Lesezeit
Verjährung von Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung: Wann Mieter ihr Geld verlieren und wie sie es verhindern können

Na, wieder mal die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt? Und – Glück gehabt? Ein Guthaben winkt? Super! Aber Achtung: Bevor du dich zu früh freust und das Geld schon gedanklich ausgibst, solltest du wissen, dass auch Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen verjähren können. Und das schneller, als du denkst!

In diesem Artikel zeige ich dir, wann du dein Guthaben verlieren könntest und wie du sicherstellst, dass du dein Geld auch wirklich bekommst. Keine Panik, ist gar nicht so kompliziert, versprochen!

Was bedeutet Verjährung überhaupt?

Ganz einfach: Verjährung bedeutet, dass ein Anspruch nach einer bestimmten Zeit nicht mehr durchgesetzt werden kann. Der Vermieter ist dann zwar theoretisch noch zur Auszahlung verpflichtet, du kannst ihn aber nicht mehr dazu zwingen. Klingt unfair? Finden viele! Aber so ist nun mal das Gesetz.

Die tickende Uhr: Wann verjährt dein Guthaben?

Die schlechte Nachricht zuerst: Die Verjährungsfrist für Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen ist kürzer als du vielleicht denkst. Die gute Nachricht: Du hast trotzdem genug Zeit, wenn du aufpasst.

Dein Anspruch auf Auszahlung des Guthabens verjährt nach der regelmäßigen Verjährungsfrist des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Und die beträgt drei Jahre!

Wichtig ist, wann diese Frist zu laufen beginnt. Und hier kommt der Clou: Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem dein Anspruch entstanden ist.

Konkretes Beispiel:

  • Du bekommst deine Nebenkostenabrechnung für 2023 im Juni 2024.
  • Die Verjährungsfrist beginnt am 31. Dezember 2024 (Ende des Jahres, in dem dein Anspruch entstanden ist).
  • Dein Guthaben verjährt am 31. Dezember 2027.
Du hast also fast vier Jahre Zeit, dein Geld einzufordern. Aber warum warten?

Warum dein Vermieter das Guthaben nicht einfach so überweist

Manchmal überweist der Vermieter das Guthaben nicht automatisch. Das kann verschiedene Gründe haben:

  • Er ist im Stress: Vermieter sind auch nur Menschen (meistens zumindest) und manchmal geht etwas unter.
  • Er hat deine Kontodaten nicht (mehr): Vielleicht hast du die Bank gewechselt und es vergessen, dem Vermieter mitzuteilen.
  • Er ist sich unsicher: Vielleicht gibt es Unstimmigkeiten in der Abrechnung, die er erst klären muss.
Was auch immer der Grund ist, du solltest aktiv werden!

So sicherst du dein Guthaben: Praktische Tipps für Mieter

Damit dein Guthaben nicht in den dunklen Tiefen der Verjährung verschwindet, hier ein paar handfeste Tipps:

  1. 1.Prüfe die Nebenkostenabrechnung gründlich: Das ist das A und O. Stimmen die Beträge? Sind alle Positionen nachvollziehbar? Wenn du Fehler entdeckst, widersprich der Abrechnung schriftlich.
  2. 2.Fordere dein Guthaben aktiv ein: Warte nicht darauf, dass der Vermieter von selbst zahlt. Schreibe ihm nach Erhalt der Abrechnung (und nach Prüfung!) eine kurze, freundliche E-Mail oder einen Brief und bitte um Auszahlung des Guthabens auf dein Konto.
  3. 3.Setze eine Frist: Gib dem Vermieter eine realistische Frist für die Überweisung. Zwei bis drei Wochen sind in der Regel angemessen.
  4. 4.Erinnere den Vermieter: Wenn die Frist verstrichen ist, ohne dass du eine Zahlung erhalten hast, erinnere den Vermieter noch einmal freundlich. Manchmal hilft schon ein kurzer Anruf.
  5. 5.Dokumentiere alles: Bewahre alle Unterlagen im Zusammenhang mit der Nebenkostenabrechnung auf: die Abrechnung selbst, deinen Widerspruch (falls vorhanden), deine Mahnungen und die Antworten des Vermieters.
  6. 6.Behalte die Verjährungsfrist im Auge: Notiere dir das Datum, an dem dein Anspruch verjährt. So läufst du nicht Gefahr, die Frist zu verpassen.
  7. 7.Hol dir Hilfe: Wenn der Vermieter sich querstellt oder du dir unsicher bist, wende dich an den Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht. Die können dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.
⚠️
WichtigWenn du dem Vermieter schriftlich zur Zahlung aufforderst und ihm eine Frist setzt, unterbrichst du damit die Verjährung nicht! Die Verjährungsfrist läuft trotzdem weiter. Nur ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage können die Verjährung aufhalten. Aber keine Sorge, so weit muss es in den meisten Fällen nicht kommen.

Was, wenn der Vermieter nicht zahlt?

Wenn du alles versucht hast und der Vermieter sich trotzdem weigert zu zahlen, bleiben dir noch folgende Möglichkeiten:

  • Mahnbescheid: Du kannst beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen. Das ist ein relativ einfacher und kostengünstiger Weg, um deinen Anspruch geltend zu machen. Wenn der Vermieter dem Mahnbescheid nicht widerspricht, kannst du einen Vollstreckungsbescheid beantragen und dein Guthaben zwangsweise eintreiben.
  • Klage: Wenn der Vermieter dem Mahnbescheid widerspricht, musst du Klage einreichen. In diesem Fall ist es ratsam, sich von einem Anwalt für Mietrecht vertreten zu lassen.

BGH und Co.: Was sagen die Gerichte?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in verschiedenen Urteilen mit der Verjährung von Ansprüchen aus Nebenkostenabrechnungen auseinandergesetzt. Dabei hat er unter anderem klargestellt, dass die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gilt und dass der Anspruch auf Auszahlung des Guthabens mit dem Ende des Jahres entsteht, in dem die Abrechnung fällig war.

Es gibt auch Urteile, die sich mit der Frage beschäftigen, wann ein Vermieter die Nebenkostenabrechnung überhaupt erstellen muss. Grundsätzlich gilt: Der Vermieter hat ein Jahr Zeit, die Abrechnung zu erstellen. Versäumt er diese Frist, kann er keine Nachforderungen mehr geltend machen. Allerdings hat das keinen Einfluss auf dein Recht, ein Guthaben einzufordern.

Fazit: Handle rechtzeitig und sichere dein Geld

Ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung ist schön, aber es ist kein Selbstläufer. Du musst aktiv werden, um sicherzustellen, dass du dein Geld auch wirklich bekommst. Prüfe die Abrechnung, fordere dein Guthaben ein und behalte die Verjährungsfrist im Auge. Wenn du diese Tipps befolgst, kannst du verhindern, dass dein Guthaben verjährt und du am Ende leer ausgehst. Und denk dran: Bei Unsicherheiten oder Problemen ist der Mieterverein oder ein Anwalt immer eine gute Anlaufstelle. Viel Erfolg!

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