Na, wieder mal Nebenkostenabrechnung bekommen und ein fettes Fragezeichen im Gesicht? Besonders knifflig wird's, wenn dein Vermieter im letzten Jahr gewechselt hat und du noch ein Guthaben aus der Zeit des alten Vermieters hast. Keine Panik, ich helfe dir, das Chaos zu entwirren!
Guthaben und Vermieterwechsel: Ein Fall für sich
Stell dir vor: Du hast letztes Jahr brav deine Nebenkosten gezahlt und bekommst jetzt eine Abrechnung, die ein Guthaben ausweist. Super, denkst du! Aber dann kommt der Haken: Dein Vermieter hat gewechselt. Wer zahlt dir jetzt dein Geld zurück? Und was passiert überhaupt mit deinem Anspruch?
Ganz wichtig: Dein Anspruch auf das Guthaben bleibt bestehen! Der Vermieterwechsel ändert nichts daran, dass dir das Geld zusteht. Allerdings musst du jetzt genau wissen, an wen du dich wenden musst.
Wer ist zuständig für die Auszahlung?
Die Antwort ist leider nicht immer ganz einfach und hängt davon ab, was beim Vermieterwechsel vereinbart wurde. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
- 1.Der alte Vermieter ist weiterhin zuständig: Das ist der häufigste Fall. Der alte Vermieter ist für die Abrechnung und Auszahlung der Nebenkosten für den Zeitraum zuständig, in dem er auch Vermieter war. Er muss dir also das Guthaben auszahlen.
- 2.Der neue Vermieter hat die Pflichten übernommen: In manchen Fällen übernimmt der neue Vermieter im Rahmen des Kaufvertrags oder einer anderen Vereinbarung auch die Verpflichtungen des alten Vermieters, einschließlich der Auszahlung von Guthaben aus Vorjahren. Das ist aber eher die Ausnahme.
Wie du dein Guthaben geltend machst
Sobald du weißt, wer zuständig ist, kannst du dein Guthaben geltend machen. Am besten gehst du so vor:
- 1.Schriftliche Geltendmachung: Fordere den zuständigen Vermieter schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) zur Auszahlung des Guthabens auf.
- 2.Frist setzen: Setze in deinem Schreiben eine klare Frist zur Auszahlung. Eine Frist von 14 Tagen ist üblich und angemessen.
- 3.Belege beifügen: Füge deiner Forderung die Nebenkostenabrechnung bei, aus der das Guthaben hervorgeht. So kann der Vermieter deine Forderung leichter nachvollziehen.
- 4.Dokumentation: Bewahre eine Kopie deines Schreibens und den Rückschein (falls du per Einschreiben verschickt hast) sorgfältig auf.
Was tun, wenn der Vermieter nicht zahlt?
Leider gibt es auch Vermieter, die sich weigern, das Guthaben auszuzahlen. In diesem Fall hast du folgende Möglichkeiten:
- •Mahnverfahren: Du kannst ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Das ist ein relativ einfacher und kostengünstiger Weg, um deine Forderung durchzusetzen.
- •Klage: Wenn der Vermieter dem Mahnbescheid widerspricht, kannst du Klage vor dem zuständigen Amtsgericht erheben.
- •Mieterverein: Wende dich an deinen örtlichen Mieterverein. Die Experten dort können dich beraten und dir bei der Durchsetzung deiner Ansprüche helfen. Oftmals reicht schon ein Schreiben des Mietervereins aus, um den Vermieter zur Zahlung zu bewegen.
Der Sonderfall: Insolvenz des Vermieters
Besonders kompliziert wird es, wenn der alte Vermieter insolvent ist. In diesem Fall musst du deine Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden. Ob du dein Geld dann tatsächlich bekommst, hängt davon ab, ob und in welcher Höhe noch Vermögen vorhanden ist.
Gut zu wissen: BGH-Urteile zum Thema
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in mehreren Urteilen mit dem Thema Nebenkostenabrechnung und Vermieterwechsel auseinandergesetzt. Einige wichtige Entscheidungen sind:
- •BGH, Urteil vom 28.03.2007, Az. VIII ZR 261/06: Hier hat der BGH klargestellt, dass der Anspruch auf das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung grundsätzlich beim alten Vermieter verbleibt, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
- •BGH, Urteil vom 16.05.2018, Az. VIII ZR 184/17: In diesem Urteil ging es um die Frage, ob der neue Vermieter für Fehler in der Nebenkostenabrechnung des alten Vermieters haftet. Der BGH hat entschieden, dass dies grundsätzlich nicht der Fall ist, es sei denn, der neue Vermieter hat die Abrechnung geprüft und übernommen.
Praktische Tipps für dich
- •Dokumentiere alles: Bewahre alle Nebenkostenabrechnungen, Mietverträge, Schreiben und sonstige relevante Dokumente sorgfältig auf.
- •Sprich mit deinen Nachbarn: Vielleicht haben deine Nachbarn ähnliche Probleme und ihr könnt euch gegenseitig unterstützen.
- •Sei hartnäckig: Gib nicht auf, auch wenn der Vermieter sich querstellt. Dein Guthaben steht dir zu!
Fazit: Dein Guthaben ist nicht verloren
Auch wenn ein Vermieterwechsel die Sache komplizierter macht, ist dein Anspruch auf das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung nicht verloren. Wichtig ist, dass du weißt, wer für die Auszahlung zuständig ist, deine Forderung schriftlich geltend machst und die Verjährungsfristen beachtest. Wenn der Vermieter sich weigert zu zahlen, scheue dich nicht, rechtliche Schritte einzuleiten. Mit ein bisschen Geduld und Hartnäckigkeit kommst du an dein Geld! Viel Erfolg!
Weitere Artikel zum Thema

Die Nebenkostenabrechnung kommt zu spät: Welche Rechte haben Mieter bei verspäteter Abrechnung und Nachforderungen?

Zweite Abrechnungsperiode, gleiche Fehler? So nutzen Mieter die Präklusion, um fehlerhafte Nebenkostenforderungen abzuwehren!
