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Versicherungen in den Nebenkosten: Was ist erlaubt?

Gebäudeversicherung ja, Mietausfallversicherung nein. So unterscheidest du.

Mister Check
5 Min. Lesezeit
Versicherungen in den Nebenkosten: Was ist erlaubt?

Welche Versicherungen sind umlagefähig?

Gebäudeversicherung: JA

Schützt das Gebäude gegen:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
Das zahlst du: Anteilig nach Wohnfläche

Haftpflichtversicherung (Haus- und Grundbesitzer): JA

Schützt gegen Ansprüche Dritter, z.B. wenn jemand auf dem Gehweg vor dem Haus ausrutscht.

Glasversicherung: JA (eingeschränkt)

Nur für Gemeinschaftsflächen (Treppenhaus-Fenster), nicht für deine Wohnungsfenster.

Welche Versicherungen sind NICHT umlagefähig?

Mietausfallversicherung: NEIN

Schützt den Vermieter, wenn ein Mieter nicht zahlt. Das ist sein unternehmerisches Risiko.

⚠️
WichtigWird oft versteckt unter:
  • "Ergänzende Gebäudeversicherung"
  • "Sonstige Versicherungen"

Rechtsschutzversicherung des Vermieters: NEIN

Braucht der Vermieter für Mietstreitigkeiten – aber du zahlst nicht dafür.

Hausratversicherung des Vermieters: NEIN

Falls der Vermieter in einer Wohnung lebt und seinen Hausrat versichert.

Wie du verdächtige Versicherungskosten erkennst

Plausibilitätsprüfung:

GebäudegrößeNormale Versicherungskosten
5-10 Wohnungen2.000 - 4.000 Euro/Jahr
10-20 Wohnungen4.000 - 8.000 Euro/Jahr
20+ Wohnungen8.000 - 15.000 Euro/Jahr
Sind die Kosten deutlich höher? Dann könnten nicht umlagefähige Versicherungen enthalten sein.

Belegeinsicht nutzen

Fordere die Versicherungspolice an. Dort siehst du genau, was versichert ist.


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