Recht

Grundsteuer in den Nebenkosten: Was du wissen musst

Die Grundsteuer ist umlagefähig – aber es gibt häufige Fehler. So prüfst du diese Position.

Mister Check
5 Min. Lesezeit
Grundsteuer in den Nebenkosten: Was du wissen musst

Grundsteuer ist vollständig umlagefähig

Die Grundsteuer gehört zu den klassischen Betriebskosten nach § 2 Nr. 1 BetrKV und kann komplett auf die Mieter umgelegt werden.

So wird die Grundsteuer verteilt

Üblicher Verteilerschlüssel: Wohnfläche

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Beispiel- Grundsteuer für das Gebäude: 4.800 Euro/Jahr
  • Deine Wohnfläche: 68 qm
  • Gesamtwohnfläche: 850 qm
  • Dein Anteil: 68 / 850 = 8%
  • Du zahlst: 384 Euro/Jahr

Häufige Fehler bei der Grundsteuer

Fehler 1: Falsches Jahr abgerechnet

Die Grundsteuer für ein Jahr muss in der Abrechnung für dieses Jahr erscheinen.

Falsch: Grundsteuer aus dem Vorjahr in der aktuellen Abrechnung nachberechnen.

Fehler 2: Gewerbeflächen mitberechnet

Wenn im Gebäude auch Gewerbe (Läden, Büros) ist, darf nur der Wohnanteil auf Wohnungsmieter umgelegt werden.

Fehler 3: Doppelte Umlage

Manchmal erscheint die Grundsteuer zweimal – einmal als "Grundsteuer" und einmal versteckt in "Öffentliche Abgaben".

Grundsteuer und Eigentumswohnungen

Bei Eigentumswohnungen kann es sein, dass der Grundsteuerbescheid auf den Eigentümer lautet, nicht auf die Hausverwaltung. Achte darauf, dass:

  • Der Bescheid für dein Gebäude ist
  • Der Betrag mit der Abrechnung übereinstimmt
  • Der richtige Zeitraum abgerechnet wird

Mister Check vergleicht die Grundsteuer mit Vorjahreswerten und erkennt Auffälligkeiten!

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