Grundsteuer ist vollständig umlagefähig
Die Grundsteuer gehört zu den klassischen Betriebskosten nach § 2 Nr. 1 BetrKV und kann komplett auf die Mieter umgelegt werden.
So wird die Grundsteuer verteilt
Üblicher Verteilerschlüssel: Wohnfläche
- •Deine Wohnfläche: 68 qm
- •Gesamtwohnfläche: 850 qm
- •Dein Anteil: 68 / 850 = 8%
- •Du zahlst: 384 Euro/Jahr
Häufige Fehler bei der Grundsteuer
Fehler 1: Falsches Jahr abgerechnet
Die Grundsteuer für ein Jahr muss in der Abrechnung für dieses Jahr erscheinen.
Falsch: Grundsteuer aus dem Vorjahr in der aktuellen Abrechnung nachberechnen.
Fehler 2: Gewerbeflächen mitberechnet
Wenn im Gebäude auch Gewerbe (Läden, Büros) ist, darf nur der Wohnanteil auf Wohnungsmieter umgelegt werden.
Fehler 3: Doppelte Umlage
Manchmal erscheint die Grundsteuer zweimal – einmal als "Grundsteuer" und einmal versteckt in "Öffentliche Abgaben".
Grundsteuer und Eigentumswohnungen
Bei Eigentumswohnungen kann es sein, dass der Grundsteuerbescheid auf den Eigentümer lautet, nicht auf die Hausverwaltung. Achte darauf, dass:
- •Der Bescheid für dein Gebäude ist
- •Der Betrag mit der Abrechnung übereinstimmt
- •Der richtige Zeitraum abgerechnet wird
Mister Check vergleicht die Grundsteuer mit Vorjahreswerten und erkennt Auffälligkeiten!
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