Na, Umzugsstress hinter dir und jetzt flattert die Heizkostenabrechnung ins Haus? Und das, obwohl du schon längst woanders wohnst? Keine Panik, das ist gar nicht so ungewöhnlich. Lass uns mal schauen, was du als ehemaliger Mieter bei der Heizkostenabrechnung nach deinem Auszug beachten musst und wie du sicherstellst, dass alles mit rechten Dingen zugeht.
Dein Auszug und die Heizkosten: Was jetzt wichtig ist
Klar, der Auszug ist aufregend genug, aber die Heizkostenabrechnung kann danach noch für Kopfzerbrechen sorgen. Schließlich musst du ja nur für den Zeitraum zahlen, in dem du tatsächlich in der Wohnung gewohnt hast. Aber wie wird das genau berechnet, wenn der Abrechnungszeitraum des Vermieters nicht genau mit deinem Auszug übereinstimmt?
Das Wichtigste zuerst: Dein Vermieter muss deinen tatsächlichen Verbrauch korrekt ermitteln. Und das geht in der Regel nur mit einer Zwischenablesung.
Die Zwischenablesung: Dein Recht auf genaue Zahlen
Sobald du ausgezogen bist, sollte eigentlich eine Zwischenablesung der Heizkostenverteiler (HKV) oder Wärmemengenzähler erfolgen. Dabei werden die exakten Zählerstände zum Zeitpunkt deines Auszugs notiert. Diese Zwischenablesung ist super wichtig, denn sie bildet die Grundlage für die Berechnung deines individuellen Verbrauchs.
Achte darauf:
- •Bestehe auf eine Zwischenablesung! Sag deinem Vermieter am besten schon vor deinem Auszug Bescheid, dass du eine Zwischenablesung wünschst.
- •Sei dabei! Wenn möglich, nimm an der Zwischenablesung teil. So kannst du die Zählerstände selbst überprüfen und sicherstellen, dass alles korrekt dokumentiert wird.
- •Lass dir ein Protokoll geben! Bestehe auf einem Protokoll der Zwischenablesung, das von dir und dem Vermieter (oder einer bevollmächtigten Person) unterschrieben wird. Dieses Protokoll ist dein Beweis!
Was passiert, wenn keine Zwischenablesung gemacht wurde?
Keine Panik, auch dann gibt es Lösungen. Wenn keine Zwischenablesung stattgefunden hat, muss dein Verbrauch geschätzt werden. Allerdings darf diese Schätzung nicht willkürlich erfolgen.
Wie wird dein Verbrauch berechnet?
Die Heizkostenabrechnung besteht in der Regel aus zwei Teilen:
- •Grundkosten: Das sind fixe Kosten, die beispielsweise für die Wartung der Heizungsanlage anfallen. Diese werden meistens nach Wohnfläche verteilt.
- •Verbrauchskosten: Das sind die Kosten, die direkt von deinem Heizverhalten abhängen. Diese werden anhand der Zählerstände der Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler berechnet.
Schätzung des Verbrauchs: Was ist erlaubt?
Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) regelt, wann eine Schätzung des Verbrauchs zulässig ist. § 9a HeizkostenV erlaubt eine Schätzung, wenn:
- •Der Nutzerwechsel während der Abrechnungsperiode stattgefunden hat und keine Zwischenablesung möglich war.
- •Der Nutzer den Zutritt zur Wohnung zur Ablesung verweigert hat. (Das trifft in deinem Fall ja nicht zu.)
- •Die Messgeräte defekt sind oder manipuliert wurden.
Welche Nachweise kannst du fordern?
Du hast das Recht, die Belegeinsicht zu fordern. Das bedeutet, dass du alle relevanten Unterlagen zur Heizkostenabrechnung einsehen kannst, um die Richtigkeit der Abrechnung zu überprüfen. Dazu gehören:
- •Die Gesamtkosten für Heizung und Warmwasser.
- •Die Verteilungsschlüssel für Grund- und Verbrauchskosten.
- •Die Zählerstände aller Wohnungen (nicht nur deiner).
- •Die Berechnungsformel für die Schätzung (falls keine Zwischenablesung stattgefunden hat).
- •Wartungsverträge und Rechnungen für die Heizungsanlage.
Fehler in der Heizkostenabrechnung: Was tun?
Es schleichen sich leider immer wieder Fehler in Heizkostenabrechnungen ein. Wenn du Fehler entdeckst, solltest du unverzüglich Widerspruch einlegen. Am besten schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein, damit du einen Nachweis hast.
Typische Fehler:
- •Falsche Zählerstände.
- •Falsche Wohnfläche.
- •Falsche Verteilungsschlüssel.
- •Falsche Berechnung der Schätzung.
- •Nicht umlagefähige Kosten (z.B. Reparaturen an der Heizungsanlage) wurden in die Abrechnung aufgenommen.
Fristen, die du kennen solltest
- •Dein Vermieter hat bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, dir die Heizkostenabrechnung zuzustellen.
- •Du hast 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung Zeit, Widerspruch einzulegen.
Was tun, wenn der Vermieter sich querstellt?
Wenn dein Vermieter sich weigert, dir die Belegeinsicht zu gewähren oder deinen Widerspruch ignoriert, kannst du dich an den Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht wenden. Diese können dich beraten und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.
Fazit: Deine Heizkostenabrechnung nach dem Auszug im Griff
Die Heizkostenabrechnung nach dem Auszug muss kein Buch mit sieben Siegeln sein. Mit einer Zwischenablesung, der genauen Prüfung der Abrechnung und dem Wissen um deine Rechte kannst du sicherstellen, dass du nur für deinen tatsächlichen Verbrauch zahlst. Bleib am Ball, fordere Nachweise ein und scheue dich nicht, Widerspruch einzulegen, wenn etwas nicht stimmt. So behältst du die Kontrolle und vermeidest unnötige Kosten! Viel Erfolg!
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