Recht

Diese 15 Kosten darf dein Vermieter nicht auf dich umlegen

Verwaltung, Reparaturen, Bankgebühren – viele Vermieter rechnen unerlaubt ab. Hier ist die komplette Liste.

Mister Check
10 Min. Lesezeit
Diese 15 Kosten darf dein Vermieter nicht auf dich umlegen

Der Grundsatz: Nur echte Betriebskosten

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) definiert genau, was umgelegt werden darf: Nur laufende Kosten, die regelmäßig durch den Gebrauch des Gebäudes entstehen.

Alles andere muss der Vermieter selbst zahlen – auch wenn er es in die Abrechnung schreibt!

Die 15 häufigsten nicht umlagefähigen Kosten

1. Verwaltungskosten

Niemals umlagefähig, auch nicht anteilig:

  • Hausverwaltung
  • Buchhaltung und Abrechnungsservice
  • Kontoführungsgebühren
  • Porto für Vermieterschreiben
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BeispielIn deiner Abrechnung steht "Verwaltungspauschale: 180 Euro". Diese Position ist komplett zu streichen.

2. Instandhaltung und Reparaturen

Die Erhaltung des Gebäudes ist Vermietersache:

  • Reparatur der Heizungsanlage
  • Austausch kaputter Fenster
  • Malerarbeiten im Treppenhaus
  • Dachsanierung
Achtung Verwechslungsgefahr: Wartung ist umlagefähig, Reparatur nicht!
  • Wartung Heizung (jährliche Inspektion): Umlagefähig
  • Reparatur Heizung (neuer Brenner): Nicht umlagefähig

3. Bankgebühren und Zinsen

Finanzierungskosten des Vermieters:

  • Zinsen für Immobilienkredit
  • Kontoführungsgebühren
  • Überweisungsgebühren

4. Mietausfallversicherung

Schützt nur den Vermieter, nicht die Mieter. Wird oft versteckt unter:

  • "Gebäudeversicherung" (mit zu hohem Betrag)
  • "Sonstige Versicherungen"

5. Rechtsschutzversicherung des Vermieters

Auch wenn der Vermieter sie für Mietstreitigkeiten braucht – du zahlst sie nicht.

6. Anschaffungskosten

Einmalige Käufe sind keine Betriebskosten:

  • Neue Mülltonnen
  • Gartengeräte (Rasenmäher)
  • Klingelanlage
  • Briefkastenanlage

7. Neuanpflanzungen im Garten

Nur die laufende Pflege ist umlagefähig:

  • Rasenmähen: Ja
  • Hecke schneiden: Ja
  • Neue Bäume pflanzen: Nein
  • Teich anlegen: Nein

8. Leerstandskosten

Wenn Wohnungen leer stehen, muss der Vermieter deren Anteil selbst tragen.

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Beispiel10 Wohnungen, 2 leer stehen
  • Falsch: Kosten auf 8 Mieter verteilen
  • Richtig: Vermieter trägt 2/10 der Kosten selbst

9-15. Weitere nicht umlagefähige Kosten

  • Modernisierungskosten
  • Erschließungsbeiträge
  • Steuerberatungskosten
  • Mitgliedsbeiträge (Haus & Grund)
  • Prozesskosten
  • Abschreibungen
  • Eigenleistungen des Vermieters (über Marktwert)

So viel kannst du sparen

Unzulässige PositionTypischer BetragDeine Ersparnis (bei 10% Anteil)
Verwaltungskosten2.400 Euro/Jahr240 Euro
Reparaturenvariabel50-500 Euro
Bankgebühren120 Euro/Jahr12 Euro
Hausmeister-Abzug (15%)1.800 Euro × 15%27 Euro

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