Die wichtigste Frist im Mietrecht
Nach § 556 Abs. 3 BGB muss dein Vermieter die Betriebskostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen.
Einfach erklärt:
- •Abrechnungszeitraum endet am 31. Dezember
- •Dein Vermieter hat Zeit bis zum 31. Dezember des Folgejahres
- •Kommt die Abrechnung später? Keine Nachzahlung!
Praxisbeispiel: Herr Weber spart 340 Euro
Herr Weber aus Köln erhält am 5. März seine Nebenkostenabrechnung für das Vorjahr. Die Frist wäre aber am 31. Dezember abgelaufen.
Die Abrechnung zeigt:
- •Gesamtkosten: 1.450 Euro
- •Vorauszahlungen: 1.200 Euro
- •Nachzahlung: 250 Euro + 90 Euro Anpassung = 340 Euro
Aber Achtung: Hätte er ein Guthaben gehabt, würde er das trotzdem bekommen. Die Frist schützt nur den Mieter, nicht den Vermieter.
Wann gilt die Frist als eingehalten?
Die Abrechnung muss bei dir eingegangen sein – nicht nur abgeschickt!
| Situation | Frist eingehalten? |
|---|---|
| Brief am 30.12. eingeworfen, am 31.12. im Briefkasten | Ja |
| Brief am 30.12. eingeworfen, am 02.01. im Briefkasten | Nein |
| E-Mail am 31.12. um 23:59 Uhr | Ja (bei vereinbarter E-Mail-Kommunikation) |
| Brief mit Datum 28.12., Poststempel 03.01. | Nein |
Ausnahme: Vermieter ist nicht schuld
In seltenen Fällen kann der Vermieter auch später abrechnen – wenn er die Verspätung nicht zu vertreten hat:
- •Der Energieversorger liefert die Daten erst sehr spät
- •Höhere Gewalt (Überschwemmung zerstört Unterlagen)
- •"Ich hatte keine Zeit"
- •"Die Hausverwaltung war langsam"
- •"Ich wusste nicht, dass es eine Frist gibt"
So gehst du vor
- 1.Notiere das Eingangsdatum – Briefumschlag aufbewahren!
- 2.Berechne die Frist – 12 Monate nach Abrechnungsende
- 3.Widersprich schriftlich bei Fristüberschreitung
Die Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum [Datum bis Datum] ist mir erst am [Eingangsdatum] zugegangen. Die Abrechnungsfrist nach § 556 Abs. 3 BGB endete jedoch am [Fristende]. Die Nachforderung in Höhe von [Betrag] Euro ist daher ausgeschlossen.
Mister Check prüft automatisch, ob deine Abrechnung fristgerecht zugestellt wurde!
